Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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1 Die Bezeichnung der fremden Orden und Ehrenzeichen erfolgt nach der gedruckten Rang= und 
Onartier-Liste. 
14. Falls der Truppentheil einen Chef besitzt, so ist dieser mit seinen sämmtlichen Orden vor dem 
Kommandeur einzutragen. " 
Dun Nubrik „Bemerkungen“ ist event. der Hinweis auf seine Hauptstelle in der gedruchten Rangliste 
wie auch sein Wohnsitz aufzunehmen. Der Chef eines Landwehr-Negiments wird in der Rangliste des ersten 
Bataillons geführt. 
15. In Rubrik „Bemerlungen“ wird eingetragen: 
a) Die Alten-Nummer des Personal-Bogens des Offiziers re. 
b) sämmtliche Kommandos und Funktionen außerhalb des Truppentheils, 
e) bei Offizieren und Aerzten r2c. des Beurlaubtenstandes das Civilverhältniß und der Wohn- 
sitz, auch event. eine entsprechende Notiz in rother Dinte, wenn ein Offizier unabkömmlich 
oder nur garnisondienstfähig ist, bei den Nanglisten der Garde und Linie über die 
Offiziere des Beurlaubtenstandes außerdem das Landwehr-Bataillon, bei welchem der be- 
treffende in Kontrole befindlich, mit derselben Abkürzung, wie in der gedruckten Rang= und 
Ouartier-Liste. 
16. Unter „Veränderungen" sind nur solche aufzunehmen, welche auf die Rangliste Bezug haben. 
Es godn die Veränderungen während des ganzen verflossenen Jahres unter folgenden Ueberschriften zu 
verzeichnen: 
Abgang. 
2. Zugang. 
3. Beförderungen innerhalb des Truppentheils. 
4. Drdensverleihungen. 
  
5. Sonstige Veränderungen. 
ad 1 und 2 ist nur der wirkliche Ab= und Zugang beim Truppentheil und die Beförderung inner- 
halb desselben, mit welcher die erste Aufnahme in die Nangliste verbunden ist, aufzunehmen. 
ad 5 gehört auch das Aufrücken in das Hauptmannsgehalt 1. Klasse. 
" 17. Für die Namen ist jede Seite der Rangliste gewöhnlich in 12 Querspalten zu theilen und sind 
die Veränderungen 2c. unmittelbar dahinter anzuschließen. · 
Anlage 1. 
f 
8. 32. 
Ranglisten. 
k 1. Die Ranglisten der Landwehr werden zugleich mit denen der Linien-Truppen zum 15. Mai 
jeden Jahres Allerhöchsten Orts eingereicht. 
· 2. Die Landwehr-Bezirks-Kommandos schließen demgemäß zum 1. Mai ihre Ranglisten ab und 
reichen sie zu einem für sie zu gestimmtenden Termin in der aue Hälfte des Monats Mai nach Schema 6. S. 
dem vorgesetzten Infantelie. Prigade-Lomprando“ ein und zwar in vier Exemplaren, von denen je eines der — 
Brigade-, Divisions= und Korps-Kommandeur arhöl 4 
getühm 3. Es werden in der Rangliste des Landwehr-Bataillons in besonderen Unterabtheilungen auf-
	        
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