Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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14. In Rubrik 7 sind die Orden und Auszeichnungen mit den in der geschriebenen Rangliste ge- 
bräuchlichen Zeichen aufzunehmen und diesen das Datum der Ordre der Verleihung eventl. der Genehmigung 
zn Anlegung einer fremdherrlichen Dekoration beizufügen; die Reihenfolge wird durch das Datum der Ordres 
estimmt. 
Fällt ein Orden in Folge Verleihung einer höheren Klasse desselben Ordens fort, so ist derselbe 
lesbar zu durchstreichen. 
15. In Rubrik 8 ist bei jedem als Doppeljahr aufzunehmenden Feldzug der Vermerk „doppelt zu 
rechnen“ zu machen und anzugeben, gegen wen derselbe gerichtet gewesen; falls der qu. Offizier in einer 
Schlacht verwundet worden, 8 dem Namen derselben in Parenthese der Bermerk „leicht“ oder „schwer ver- 
wundet"“ anzuschließen. Ist ein Feldzug nicht in Preußischen Diensten mitgemacht, so ist zu verzeichnen, in 
welchen Diensten z. B. Russischer Feldzug im Kaukasus. 
Befand sich der betreffende Offizeer in Gefangenschaft, so ist dies unter Angabe der Zeitdauer hier 
aufzunehmen und dabei zu bemerken, ob die Zeit der Gefangenschaft als Dienstzeit anzurechnen ist. 
16. Die verschiedenen Dienstverhältnisse „in der Reserve“, „in der Landwehr“, „Jur Disposition“ 
sind durch horizontale Striche unter der bezüglichen Ordre von einander zu trennen und durch jene Ueber- 
schriften bersichlicher zu machen. 
17. Der Tod eines Offiziers wird durch alle Rubriken durchgeschrieben und hierbei angegeben: 
„wann“, „wo“ und „woran“ gestorben. 
18. Ist ein Offizier vor Eintritt in Preußische Dienste in fremdherrlichen gewesen, so ist dessen 
Dienstlaufbahn in diesem mit der Ueberschrift: „Dienstlaufbahn in Diensten“ derjenigen in Preußischen 
Diensten voranzusetzen und zwar wird dieselbe durch Rubriken 1 bis 6 durchgeschrieben und darunter ein 
horizontaler Strich gezogen. Auch ist hierbei die Summe dieser Dienstzeit anzugeben und zu vermerken, ob 
dieselbe pensionsfähig ist oder nicht. Unter dem Strich folgen mit der Ueberschrift; „In Preußischen Diensten“ 
die betreffenden Notizen wie oben angegeben. 
19. Die Nubriken „Alter“, „Dienstzeit“ und „ob felddienstfähig“ bleiben unausgefüllt. 
20. Auf der Rückseite der bei den Truppentheilen zu führenden Duplikate des Personalbogens 
finden die sonstigen Bemerkungen, welche hinsichtlich der Aufstellung des Personalberichts wichtig, Platz. —
	        
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