Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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4) Die drnnh der Uebungsplätze erfolgt unter Mitwirkung der Divisions-Führer. Letztere 
dürfen zu dem Behuf für sich und einen Generalstabs-Offizier oder Adjulanten die Kesten einer 
Reko hich irungs-Reise liquidiren. 
5) Die eiri kane Führer wählen ihre Wintanten aus den betreffenden Kavallerie-Divisionen. 
IV. Die Mitnahme eines Theils der Brückentrains (inkl. Schanzzeug-Wagen) ist gestattet; 
bieselben sind derart zu verwenden, daß die Ausbildung der zugehörigen Pionier-Detachements 
gefördert wird. — Falls die Mitführun einzelner Truppenfahrzeuge gewünscht wird, sind Seitens 
der General-Kommandos spezielle bezugli ue Anträge dem Allgemei#u#en Kriegs-Departement voczulegen. 
wiehs- Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 696/2. A. K. D. I. a. 
Nr. 31. 
Modisteirung des §. 14 der Vorschriften über den Dienstweg und die See —- Leschwerdes. 
den ebruar 
Zur Bseitigung. der zwischen dem §. 13 rer durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 30. October 166 nunz 
migten Instructi 
„Über das erentiche und außerdienstliche Verhältniß des Landheeres und der Marine zu einander — 
seh nach welchem die Hauptleute 2c. in und außer Dienst als Vorgesetzte der t—- 
anzusehen sind — 
und dem F§F. 14 Nr. 5 der durch Mllechöchse Kabinets-Ordre vom 6. März 1873 9 4gebene Vorschriften 
er den Diensiweg und die Behandlung von Beschwerden 
treee Divergenz wird mit Allerhöchster Genehmigung der §. 14 Nr. 5 der letzteren Vorschriften wie folgt 
modificirt 
In Zeile 2 des ersten Absatzes ist vor „Stabsoffizier“ das Wort „Hauptmann" einzuschieben, im 
2. Absatze derselben Nummer der Schlußsatz von „Bei Beschwerden“ bis „zu Übernehmen“ zu streichen. 
Kriegs-Ministerlum. 
v. Kameke. 
No. 44/1. A I b. 
Bekonntmachung elnes vollgändigen Berzel- g derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur 
Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualisikation zum elnjfährig freiwilligen 
Militairdienst berechtigt sind. 
In der Anlage wird ein vollständiges Verzeichniß verienigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kennmiß 
gebracht, welche sich ur Zeit in Gemäßheit des §. 154 der Militair-Ersatz= Instruktion vom 26. März 1868 
im Besitze der Bere ggung. zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über vie wissenschaftliche Qualifikation zum 
einjährig freiwilligen Militairdienst befinde 
Berlin, den 24. Januar 187 
Das Relchskanzler-Amt. 
verzeichniß 
der haheren ituss# 3 welche zur Ausslellung Keich Neugulsien über die wisenschaffliche Guallsicallon 
ben einjfährig freiwisligen Milltairdienst herechtigt sud. 
A. Gymnasien. 
I. fönigreich Preußen. 3. Das Gymnasium zu *m 
. - - Cul 
a. Provinz Preußen. 
1 Dao Gynmasium zu — 
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