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Nr. 44.
Ausstellung der Requifitionsscheine für die Mässat der Begleit--Kommandos bei Rekruten= rc. Trans-
orten.
Berlin, den 26. Februar 1874.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß für die Begleit-Kommandos bei Rekruten= r2c. Transporten die
erforderlichen Requisitionsscheine auch für die Rückfahrt von den betreffenden Truppentheilen auszustellen und
rem Kommandeführer gleich beim Antritt des Kommandos mit zu übergeben sind.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. v. Eskens.
No. 343. 12. 733. M. O. D. 3.
Nr. 45.
Erlänterungen zu der in No. 2 des diesjährigen Armee-Berordnungs-Blattes sub No. 12 enthaltenen
Publikation betreffend Einreichung der Ranglisten, Führung von Personalbogen und Stammlisten 2c.
Berlin, den 28. Februar 1874.
I. Berichtigung von Druckfehlern.
1) In der Anlage 1a sind die abgekürzten Bezeichnungen für das Eiserne Kreuz 1. u. 2. Klasse nicht
vollständig angegeben: Dieselben lauten: rlr
SÖ#
E. K. 2.
2) Iu der Anlage La ist in der achten Zeile von oben „Aufname“ statt „Rufname“ gesetzt.
II. Erläuterungen zu den Personalbogen.
1) Die Staatsdruckerei ist angewiesen worden, die Personalbogen nach dem beigefügten Schema anzu-
.Ge.
fertigen.
Die Personal-Bogen sind unter Bezeichnung: Litt. A No. 121 zu beziehen; der Preis beträgt
für 500 Bogen 10 Thaler 20 Silbergroschen.
2) Entstehen durch die lateinische Schreibweise des Familiennamens z. B, bei dem Buchstaben „ß“
irgend welche Zweifel, so ist der Familienname, deutsch geschrieben, in Parenthese hinzuzufügen.
3) Stiefkinder sind am Schluß der Rubriken: „Söhne“ und „Töchter“ summarisch anzugeben.
4) Die vier rurchlaufenden Quer-Rubriken haben die Bezeichnungen: „Erziehung, Diensteintritt, Ci-
vil-Verhältnisi, Wohnsitz“ erhalten. Alle den Diensteintritt betreffenden Erläuterungen sind daher
auf den Raum der entsprechenden Nubrik zu beschränken.
5) Jusoweit bei der ersten Ausstellung der Personalbogen für Offiziere von längerer Dienstzeit die nach-
trägliche Angabe der „anderweiligen“ Veränderungen auf erhebliche Schwierigkeiten stßt, sind nur
die in den betreffenden Personal-Berichten enthaltenen Angaben aufzunehmen.
Für die Folge ist die sorgfältigste Kurrenthaltung der Karsonabogen Erforderniß.
6) Die auf der 4. Seite der Personalbegen enthaltenen Rubriken werden nur in den seitens der
Truppentheile 2c. zu führenden Duplikaten ausgefüllt.
7) Reicht der Personalbogen zur Aufnahme aller Personal-Notizen nicht aus, so ist ein zweiter Bogen
nach demselben Schema anzulegen und auf die erste Seite beider Bogen rechts oben zu setzen:
„Erster resp. Zweiter Bogen“.
8) Die Veränderungs-Nachweisungen zu den Personal-Bogen beb folgende Rubriken zu enthalten:
Laufende Nummer, Name, Charge, Akten-Nummer des sonn- o ens, Art der Veränderung.
9) Insofern bei der ersten Aufstellung der Personal-Bogen auf Grund der Stmznung, daß dieselben nur
seitens derjenigen Behörden #c. vorzulegen sind, welchen die Aufstellung der Personal-Berichte
bestimmungsgemäß obliegt, einzelne Periönlichkeiten übergangen werden selten wird die Gcheime
Kriegs-Kanzlei nachträglich bheztsüche Requisition erlassen.
10) Ist es in Felge rauernder Abwesenheit oder längerer Krankheit ven Offizieren 2c. nicht möglich, die
Personalbogen vor ihrer ersten Einsendung den Betreffenden zur Anerkennung vorzulegen, so sind