Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

3 Sgr. für Gefreite und Kapitulanten; 
2 Porai een, Tamboure und Gemeine. 
Das Kriegs-Ministerimm hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 6. März 1874. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
Berlin, den 16. März 1874. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
No. 214/|3. M. O. D. 3. 
Nr. 54. 
Uniferm der Militair-Noßarzt-Eleven. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich Über die Uniform der Militair-Roßarzt-Eleven Folgendes: 
a. Helm: wie die Infanterie mit gelbem Beschlag und heraldischem Adler mit dem Namenszuge F.R. 
und dem Devisenbande. 
b. Mütze: mit Schirm von dunkelblauem Tuch mit Besatz von schwarzem Tuch und mit VBorstoß von 
karmoisinrothem Tuch um den Nand des Deckels, sowie um den oberen und unteren Rand des Besatzs. 
c. Waffenrock: von dunkelblauem Tuch mit glatten gelben Knöpfen, Kragen, Schulterklappen und schwe- 
dischen Aufschlägen von schwarzem Tuch, karmoisinrothem Vorstoß um den Kragen, die Schulter- 
klappen, die Toschenlesseen und vorn serunter. 
d. Beinkleider: lange von dunkelblaumelirtem Tuch mit karmoisinrothem Vorstoß. 
e. Mantel: wie die Infanteric von graumelirtem Tuch, jedoch mit schwarzem Tuchkragen. 
k. Bewaffnung: Kavallerie Säbel M/52 mit ledernem Faustriemen, an welchem sich ein Quast mit 
Kranz von weißer Wolle befindet. 
#. Söäbt#lkoppel: von schwarz lohgarem Leder, wie für Hsaren vorgeschrieben. 
Gleichzeitig genehmige Ich, daß von vorstehenden Gegenständen die unter a. bis einschließlich d. 
gufeführten den in die Armee als Unterroßärzte übertretenden Militair-Roßarzt= Eleven als Eigenthum 
belassen bleiben dürfen. 
Das Kriegs-Ministerium hat das weiter Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 6. März 1874. 
  
Wilhelm. 
· v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 16. März 1874. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 232/8 A. I. b. 
  
Nr. 55. 
Raug- und Dienstverhältnisse wie Uniform der Stallmeister bei den Truppen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, vaß in Bezug auf die Rang= und allgemeinen Dienst- 
verhältnisse der Stallmeister bei den Truppen vie für Zahlmesst.) bestehenden Bestimmungen analoge An- 
wendung finden, indem gleichzeitig über die Uniform jener Stallmeister Folgendes festsetze:
	        
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