— 56 —
Nr. 57.
Berechnung der Tagesantheile von slelsnger, Dienstaufwands-Entschädigungen, Diäten und anderen
Firten Ansgabe--Beträgen.
Berlin, den 19. März 1874.
Auf Anregung des Rechnungshofes des Deutschen Reichs wird zur Herbeiführung eines gleichmäßigen
Verfahrens im Bereich der Milikair-Verwaltung hierdurch bestimmt, daß in allen Fällen, in welchen Besoldungen,
Dienstaufwands-Entschärigungen, Diäten und andere fixirte Ausgabe-Beträge auf Fristen, die nicht einen
vollen Monat ausmachen, zu zahlen sind, die Tagesantheile, ohne Rücksicht auf die Zahl der Menatstage,
sortan nach Dreißigsteln, also Air jeden einzelnen Tag mit ½° der Monatsrate berechnet werden, so daß
z. B. von zwei am 16. eines Menats zu 31 Tagen sich ablösenden Personen die eine / die andere 1½
des Monatsbetrages empfängt, und demgemäß bei einer am 28. Januar oder 28. Februar ohne Personen=
wechsel beginnenden Dienstleistung für den betreffenden Monat nicht 320, sondern für Januar ½0 und für
Februar ½0 refp. bei einem Schaltjahre /20 der Monatsrate zu zahlen sind.
iegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 385,1. M. O. D. 1.
Nr. 58.
Nachtrag zu demn Preis-Berzeihaß von den reglementsmäßigen einzelnen Seitengewehr= und Lanzen-
theilen beim Verkauf an die Truppen pro 1874.
Berlin, den 14 März 1874.
Ac 21. Kavalleriesäbel M/52 ein um 1 em. verlängertes komplettes Gefäß kostet:
in Solingen bei A. Werth, Clemen & Jung, und Weyersberg & Stamm . 1 Khlr. 13 Sgr.
Gebrüd. Weyersberg, A Coppel, P. . Luneschloß, und W. R. Kirschaum 1. 16
· -........I-
Au.undAlb.SchniVler... ... 14-6Pf.
F..Hekmes....................1 Io-
in Suhl bei E. Wilhelm, Valt. Jung & Söhne, Gebrüd. Simson und E. Stit 4 6
eschel 1 2 -
o
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
Rautenberg. Gerhard.
Nr. 280/3. A. II. a. 6
Nr. 59.
Aufhebung einer Bestimmung in der Dienst-Anweisung für die Montirungs-Depots.
Berlin, den 17. März 1874.
Die Bestimmung im §. 50 der Dienst-Anweisung für die Montirungs-Depots, vom 8. April 1862, wenach
die von den Truppen über empfangene Bekleidungs-Materialien 2c. zu ertheilenden Quittungen mit dem
Anerkenntniß reischen sein müssen, daß gegen die Qualität Nichts zu erinnern gewesen ist, wird hierdurch
aufgehoben. . »« »
Kriesö-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. v. Eskens.
No. 423/3. M. O. D. 3.
Nr. 60.
Extraordinaire Berpflegungs-Zuschüsse pro II. QOuartal 1874.
Berlin, den 26. März 1874.
Die pro 2. Quartal 1874 bewilligten extraordinairen Verpflegungs-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur
Heschaffung einer Frühstücksportion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen der deutschen Bundes-
rinte: