Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Nr. 57. 
Berechnung der Tagesantheile von slelsnger, Dienstaufwands-Entschädigungen, Diäten und anderen 
Firten Ansgabe--Beträgen. 
Berlin, den 19. März 1874. 
Auf Anregung des Rechnungshofes des Deutschen Reichs wird zur Herbeiführung eines gleichmäßigen 
Verfahrens im Bereich der Milikair-Verwaltung hierdurch bestimmt, daß in allen Fällen, in welchen Besoldungen, 
Dienstaufwands-Entschärigungen, Diäten und andere fixirte Ausgabe-Beträge auf Fristen, die nicht einen 
vollen Monat ausmachen, zu zahlen sind, die Tagesantheile, ohne Rücksicht auf die Zahl der Menatstage, 
sortan nach Dreißigsteln, also Air jeden einzelnen Tag mit ½° der Monatsrate berechnet werden, so daß 
z. B. von zwei am 16. eines Menats zu 31 Tagen sich ablösenden Personen die eine / die andere 1½ 
des Monatsbetrages empfängt, und demgemäß bei einer am 28. Januar oder 28. Februar ohne Personen= 
wechsel beginnenden Dienstleistung für den betreffenden Monat nicht 320, sondern für Januar ½0 und für 
Februar ½0 refp. bei einem Schaltjahre /20 der Monatsrate zu zahlen sind. 
iegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 385,1. M. O. D. 1. 
Nr. 58. 
Nachtrag zu demn Preis-Berzeihaß von den reglementsmäßigen einzelnen Seitengewehr= und Lanzen- 
theilen beim Verkauf an die Truppen pro 1874. 
Berlin, den 14 März 1874. 
Ac 21. Kavalleriesäbel M/52 ein um 1 em. verlängertes komplettes Gefäß kostet: 
in Solingen bei A. Werth, Clemen & Jung, und Weyersberg & Stamm . 1 Khlr. 13 Sgr. 
Gebrüd. Weyersberg, A Coppel, P. . Luneschloß, und W. R. Kirschaum 1. 16 
· -........I- 
Au.undAlb.SchniVler... ... 14-6Pf. 
F..Hekmes....................1 Io- 
in Suhl bei E. Wilhelm, Valt. Jung & Söhne, Gebrüd. Simson und E. Stit 4 6 
eschel 1 2 - 
o 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
Rautenberg. Gerhard. 
Nr. 280/3. A. II. a. 6 
Nr. 59. 
Aufhebung einer Bestimmung in der Dienst-Anweisung für die Montirungs-Depots. 
Berlin, den 17. März 1874. 
Die Bestimmung im §. 50 der Dienst-Anweisung für die Montirungs-Depots, vom 8. April 1862, wenach 
die von den Truppen über empfangene Bekleidungs-Materialien 2c. zu ertheilenden Quittungen mit dem 
Anerkenntniß reischen sein müssen, daß gegen die Qualität Nichts zu erinnern gewesen ist, wird hierdurch 
aufgehoben. . »« » 
Kriesö-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. v. Eskens. 
No. 423/3. M. O. D. 3. 
Nr. 60. 
Extraordinaire Berpflegungs-Zuschüsse pro II. QOuartal 1874. 
Berlin, den 26. März 1874. 
Die pro 2. Quartal 1874 bewilligten extraordinairen Verpflegungs-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur 
Heschaffung einer Frühstücksportion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen der deutschen Bundes- 
rinte:
	        
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