Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
8. Jahrgang. Berlin, den 16. April 1874. Nr. 6. 
  
  
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post- 
mstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses BVlattes; der Preis derselben richtet sich nach ber Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von B8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
Nr. 64. 
Stickerei an den Aermel-Patten. 
Jch bestimme, daß die Offiziere des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1, des Kaiser Franz 
Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2, des 3. Garde-Grenadier-Regiments Konigin Elisabeth, des 4. Garde- 
Grenadier-Regiments Königin und des Garde-Schützen-Bataillons auf den Aermel-Patten des Waffenrocks 
Stickereien zu tragen haben, zu welchen Ich die Proben dem General-Kommando des Garde-Korps direkt 
habe zugehen lassen. Die weiter erforderliche Bekanntmachung hat das Kriegs-Ministerium zu veranlassen. 
Berlin, den 22. März 1874. 
· Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 28. März 1874. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Nr. 740/3. M. O. D. 3. 
Nr. 65. 
Verleihung der Marmorbüsten bezieh. Oelgemälde gebliebener Generale und Regiments-Kommandeure. 
Berlin, den 4. April 1874. 
Im Verfolg der Allerhöchsten Ordre vom 2. September v. J. — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 23 pro 
1873 — werden zufolge Allerhöchster Bestimmung die nachfolgenden beiden Verzeichnisse derjenigen Generale 
und Regiments-Kommandemme, welche in den letzten drei Feldzügen geblieben oder an Wunden gestorben sind 
und für welche in Gemäßheit der allegirten Allerhöchsten Ordre Marmorbüsten beziehungsweise Oelgemälde 
verliehen wurden, mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, dg mittelst anderweiter Aller- 
höchster Ordre von demselben Tage auch denjenigen Regimentern, welche die Portr#its ihrer Kommandeure 
bereits besitzen, Marmorbüsten verliehen worden O1 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Nachweisung 
derjenigen Generale und Regiments-Kommandeure, welche in den Feldzügen 1864, 1866 und 1870/71 ge- 
blieben sind und für welche in Gemäßheit der Mllrhücsten Ordre vom 2. September 1873 Marmorbüsten 
verliehen wurden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.