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Nr. 81.
Wegfall der Kaffeemühlen-Kästchen und Fortschaffung der Kaffeemühlen.
6 16 ortschufung Berlin,, den 1n März 1875.
Kästchen allgemein als etatsmäßiges Stück in Wegfall kommen.
Die bereits vorhandenen werden den Truppen ohne Werthanrechnung unter dem Anheim-
stellen überlassen, dieselben bei einer Mobilmachung eventl. als zweite Werkzeugkasten für Hand-
werker neben den etatsmäßigen dergleichen Kasten zu verwenden.
Hinsichtlich der Fortschaffung der Kaffeemühlen verbleibt es bei den seitherigen Bestimmungen.
Danach sind die Kaffeemühlen fortzuschaffen:
1) bei den Fußtruppen, — Infanterie, Jäger, Fuß-Artillerie, Pioniere und Krankenträger-Kompagnien —
in den Tornistern der Mannschaften, ç
2) bei der Kavallerie in dazu geeigneten, bei den Kürassier-Regimentern an der Putzzeugtasche, bei den
Üübrigen Kavallerie-Regimentern dagegen an der Packtasche anzubringenden Lederbezügen,
3) 5 de FiArtilri, den Train-Formationen und den Feld-Administrations-Branchen in den Protzen
resp. Fahrzeugen. «
Das Näere über die Unterbringung der Kaffeemühlen ad 3 werden die Ausrüstungs-
Nachweisungen wgiehungsweise die Feldgeräth-Etats enthalten.
Es wird bestimmt, daß die
Kriegs-Ministerium; ilitair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. Dresow.
No. 805/1. M. O. D. 3.
Nr. 82.
Erläuterung zu dem Erleuchtungsmaterialien = Etat für Kasernen 2c.
Berlin, den 17. März 1875.
Die Bemerkung 4 zu dem unterm 11. Dezember pr. No. 977/11. M. O. D. 4. publicirten Erleuchtungsmateria-
lien-Etat (Beilage I der Geschäftsordnung für die Verwaltung der Garnison-Anstalten) wird durch folgenden
Zusatz noch näher erläutert:
„Wo derartig abgesonderte Räume sich mittels Schirmwand oder durch entsprechende Stellung der
Schränke 2c. nicht herstellen lassen, wird auf je 1—4, mit Mannschaften in einem Zimmer zusammenwohnende
Unteroffiziere eine besondere, gleichfalls nach Tarif III. zu speisende Lampe gewährt.“
Kriegs-Ministerium; ilitair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. v. Bonin.
No. 346. 3. M. O. D. 4.
Nr. 83.
Wohlthätigkeit.
Berlin, den 1. März 1875.
Aus den Zinsen der von dem Königlichen Hoflieferanten Kommissions-Rath Hoff in Berlin gegründeten
Stiftung, welche gegenwärtig ans 7800 Mark in zinstragenden Papieren besteht, werden nach dem Wunsche
desselben alljährlich am Geburtstage Seiner Maiestät des Kaisers und Königs Helebevurftike Veteranen
sn r—2 1813—15 und Soldaten, welche bei Erstürmung der Düppeler-Schanzen invalide geworden
ind, beschenkt.
Der jetzige Stand der Fonds gestattet es nachbenannten 12 Veteranen der Feldzüge 1813—15;:
Casimir Grabowski aus Brannsberg,
Martin Schiemann aus Tilsit,
Friedrich Schwill aus Zinten,
ristof Keyluhn aus Insterburg,
Christian Schultz aus Neuenkiuchen, Kreis Randow,
Friedrich Hinze aus Buckow,