Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen- 
schaftliche Qualifikation zum einjährig scheune Wn berechtigt sind. 
A. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
a. Provinz Preußen. 
Das Wilhelms-Gymnasium zu Königsberg. 
b. Provinz Pommern. 
Das Gymnasium zu Belgard. 
c. Provinz Posen. 
Das Gymnasium zu Wongrowitz. 
d. Provinz Schlesien. 
Das Gymnasium zu Kattowitz. 
B. Realschulen erster Ordnung. 
Königreich Preußen. 
inz Schlesien. 
Die Realschule zu Tarnowitz. Provinz Schlesien 
C. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
a. Provinz Preußen. 
Das Progymnasium zu Neumark i. Westpr. 
b. Rheinprovinz. 
Das Progymnasium zu Prüm. 
OD - -St. Wendel. 
D. Realschulen zweiter Ordnung. 
Großherzogthum Eldenburg. 
Die Realschule zu Oberstein-Ivar. 
E. Höbere Bürgerschulen. 
die den Gömnasien in den entsprechenden Klassen gleichgestellten G. 154. 2. d. der Mili- 
* MiwrbechSneten in den entfpre sen gleichgestellten ( 
I. Königreich Preußen. 
a. Provinz Pommern. 
Die höhere Bürgerschule zu Wolgast. 
b. Provinz Hannover. 
Die höhere Bürgerschule zu Northeim. 
6 c. Provinz Hessen-Nassau. 
Die höhere Bürgerschule zu Schmalkalden.
	        
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