Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Nr. 112. 
Kompetenz der Kommando-Behörden 2e. auf Geschäftszimmer. « 
Berlin, den 19. April 1875. 
Mit Bezug auf die Bestimmung unter dem Abschnitt J. Nr. 13 der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 29. 
Dezember pr. (Armee-Verordnungs Blatt Nr. 1 für 1875) wird die Kompetenz an Geschäftzimmern der 
Kommando-Behörden rc., insoweit sich der Anspruch auf den F. 6 des Servis-Reglements gründet, vom 1. 
Januar d. J. ab, wie folgt, festgestellt: · « 
Es gebühren im Garnison-Verhältniß nach Maßgabe der in den Büreaus beschäftigten Personen 
I. 3 Geschäftszimmer 
1) der Inspektion der Jäger und Schützen, 
2) der Train-Inspektion, 
3) der Inspektion der Gewehrfabriken, 
4) jeder Fuß-Artillerie-Brigade, 
5) dem Eisenbahn-Bataillon. 
II. 2 Geschäftszimmer 
1) jedem Divisions-Kommando, 
2) dem Kommando der 11. Infanterie-Brigade, 
3) jeder Feld= resp. Fuß-Artillerie-Inspektion, 
4) jeder Feld-Artillerie-Brigade, 
5) jeder Ingenieur-Inspektion, 
6) jeder Festungs-Inspinlion, 
7) jedem Kavallerie-Regiment, 
8) dem Feld-Artillerie-Regiment Nr. 15, 
9) jedem Fuß-Artillerie-Regiment, 
10) jedem Infanterie-, Jäger= resp. Schützen-Bataillon, 
11) dem Lehr-Infanterie-Bataillon, 
12) jeder Feld--Artillerie-Abtheilung, 
13) jedem Fuß-Artillerie-Bataillon, 
14) jedem Pionier-Bataillon, 
15) jedem Train-Bataillon, « 
16) jedem Laudwehr-Bezirks-Kommando, insoweit nicht eine höhere Kompetenz bereits durch 
specielle Hestimmung. genehmigt ist, 
17) jeder (Infanterie-) Unteroffizier-Schule, 
18) der Militair-Schuß-Schule, 
19) der Offizier-Reitschule, 
20) der Artillerie-Schieß-Schule, 
21) jedem Korps-General-Arzt. 
III. 1 Geschäftszimmer 
jeder anderen, hier nicht besonders aufgeführten Kommando-Behörde 2c. 
Vom 1. Jannar d. J. ab ist daher der in dem Servis-Tarif vom 21. Dezember 1867 normirte Geschäfts- 
zimmer-Servis resp. falls die Geschäftszimmer und eventl. auch Heiz= und Erleuchtungs-Material in natura 
verabfolgt werden, die entsprechende Servisgquote auf die vorbezeichnete Anzahl Zimmer zu gemähren. 
Hierdurch sinden zugleich alle denselben Gegenstand betreffenden Spezial-Anträge ihre Erledigung. 
m Kantonnement sind die Geschäftszimmer nach dem wirklichen Bedürfniß in Grenzen der obigen 
Kompetenz zu reqniriren. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 1000/3. M. O. D. 4. 
 
	        
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