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Nr. 112.
Kompetenz der Kommando-Behörden 2e. auf Geschäftszimmer. «
Berlin, den 19. April 1875.
Mit Bezug auf die Bestimmung unter dem Abschnitt J. Nr. 13 der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 29.
Dezember pr. (Armee-Verordnungs Blatt Nr. 1 für 1875) wird die Kompetenz an Geschäftzimmern der
Kommando-Behörden rc., insoweit sich der Anspruch auf den F. 6 des Servis-Reglements gründet, vom 1.
Januar d. J. ab, wie folgt, festgestellt: · «
Es gebühren im Garnison-Verhältniß nach Maßgabe der in den Büreaus beschäftigten Personen
I. 3 Geschäftszimmer
1) der Inspektion der Jäger und Schützen,
2) der Train-Inspektion,
3) der Inspektion der Gewehrfabriken,
4) jeder Fuß-Artillerie-Brigade,
5) dem Eisenbahn-Bataillon.
II. 2 Geschäftszimmer
1) jedem Divisions-Kommando,
2) dem Kommando der 11. Infanterie-Brigade,
3) jeder Feld= resp. Fuß-Artillerie-Inspektion,
4) jeder Feld-Artillerie-Brigade,
5) jeder Ingenieur-Inspektion,
6) jeder Festungs-Inspinlion,
7) jedem Kavallerie-Regiment,
8) dem Feld-Artillerie-Regiment Nr. 15,
9) jedem Fuß-Artillerie-Regiment,
10) jedem Infanterie-, Jäger= resp. Schützen-Bataillon,
11) dem Lehr-Infanterie-Bataillon,
12) jeder Feld--Artillerie-Abtheilung,
13) jedem Fuß-Artillerie-Bataillon,
14) jedem Pionier-Bataillon,
15) jedem Train-Bataillon, «
16) jedem Laudwehr-Bezirks-Kommando, insoweit nicht eine höhere Kompetenz bereits durch
specielle Hestimmung. genehmigt ist,
17) jeder (Infanterie-) Unteroffizier-Schule,
18) der Militair-Schuß-Schule,
19) der Offizier-Reitschule,
20) der Artillerie-Schieß-Schule,
21) jedem Korps-General-Arzt.
III. 1 Geschäftszimmer
jeder anderen, hier nicht besonders aufgeführten Kommando-Behörde 2c.
Vom 1. Jannar d. J. ab ist daher der in dem Servis-Tarif vom 21. Dezember 1867 normirte Geschäfts-
zimmer-Servis resp. falls die Geschäftszimmer und eventl. auch Heiz= und Erleuchtungs-Material in natura
verabfolgt werden, die entsprechende Servisgquote auf die vorbezeichnete Anzahl Zimmer zu gemähren.
Hierdurch sinden zugleich alle denselben Gegenstand betreffenden Spezial-Anträge ihre Erledigung.
m Kantonnement sind die Geschäftszimmer nach dem wirklichen Bedürfniß in Grenzen der obigen
Kompetenz zu reqniriren.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 1000/3. M. O. D. 4.