— 96 —
Nr. 119.
Berrechnung der Kosten für die Uebungen des Beurlaubtenstandes im Jahre 1875.
Berlin, den 25. April 1875.
H der Verrechnung der Kosten für die durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 24. Dezember u
rimee-Verordnungs-Blatt pro 1874 Seite 254) angeordneten Uebungen des Beurlaubtenstandes im Jahre
1875 bei den durk den Etat hierfür vorgesehenen Fonds und zwar:
a. bei den im Ordinarium der betheiligten Etatstitel für die Uebungen der Mannschaften des Beur-
laubtenstandes in Ansatz gekommenen Positionen und
b. bei dem bezüglichen Extraordinarium Nr. 2 des Titels 20, wird Nachstehendes bestimmt:
Soweit bei den Truppentheilen und Verwaltungen eine abgesonderte Liquidirung ver Ausgaben
für Uebungs-Mannschaften nicht stattfinden kann, bleibt am Schlusse der bezüglichen Liquidationen 2c. der
auf die Uebungen cntfallende antheilige Kosten-Betrag summarisch anzugeben.
Die Ermittelung dieser Kosten hat bei den Verwaltungen unter Zugrundelegun der feststehenden
Durchschnitts-Sätze — bei der Brodverpflegung nach den Normprehen — zu erfolgen. In Betreff der Kranken-
pflegekosten wird besonders bestimmt werden. ·
Sämmtliche Ausgaben für die beregten Uebungen bleiben Seitens der Intendanturen auf das Ordi-
narium der entsprechenden Etats-Titel anzuweisen, gleichzeitig aber in besonderer Kontrole für die einzelnen
Titel zu kontiren.
Auf die nach Beendigung des Liguivations-Gerfahrens beim Abschluß der Kontrolen per Armee-Korps
ch ergebenden Schluß Summen kommen zunächst die im Ausgabe-Etat für die Korps-Zahlungestelle bei dem
itel 20 für Uebungen ausgesetzten Beträge in Abrechnung. Die Rest-Summen sind demnächst auf die General-
Militair-Kasse zur Verausgabung beim Extraordinarium Nr. 2 des Etatstitels 20 resp. Rückerstattung an
die Korps-Zahlungsstelle anzuweisen.
Wenn in einzelnen Korpsbezirken die Beträge der im Ordinarium des Titels 20 enthaltenen Ansätze
durch die Ausgaben für Uebungs-Mannschaften nicht absorbirt werden sollten, so bleiben die Restbeträge der
General-Militair-Kasse zur Vereinnahmung bei dem vorgedachten Extraordinarium zu überweisen.
Kriegs-Ministerimm; Militair-Oekonomie-Departement.
No. 3. 393. M. O. D. 3. v. Karczewski. Dresow.
Nr 120
Besetzung von Ober-Roßarzt elleur bei den Remonte-Depots.
setn barztn ue den 23. April 1875.
Nachdem das Militair-Veterinair-Wesen durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 15. Januar pr. ander-
weit organisirt worden, werden künftig auch die Roßärzte der Remonte-Depots vorzugsweise aus den Ober-
Noßärzten resp. solchen Roßärzten der Armee, welche die Ober-Roßarzt-Prüfung bestanden haben, entnommen
werden.
Bei der Anstellung in den Depots erfolgt eventl. die Ernennung zum Ober-Roßarzt.
.Miit den Stellen ist ein baares Gehalt von 1800 Mart, freie ehnung, Land und Viehnutzung
und ein Naturalien-Deputat im pensionsfähigen Gesammtwerth von 780 Mark verbunden.
Qualifizirte Bewerber werden hierdurch aufgefordert, behufs der Notirung ihre diesfälligen Gesuche
unter Vorlegung des Nationals, Führungs-Attestes und eines selbstverfaßten Lebenslaufs durch ihre vorgesetzte
Behörde an die unterzeichnete Abtheilung einzureichen.
Kriegs-Ministerium z Abtheilung für das Remonte-Wesen.
v. Klüber. Kreidel.
No. 372. 4. R. A.