Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

Berlin, den 16. Juli 1875. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Vom 1. Angust d. Is. werden seitens der betheiligten Behörden den nachstehend bezeichneten Bezirks- 
Kommandos die vakanten Stellen, für welche Militair-Anwärter ermittelt werden sollen, nach dem Seite 187 
des Armee-Verordnungs-Blattes pro 1874 veröffentlichten Schema angemeldet werden: 
1) Für den Bezirk des 1. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Marienburg. 
2) Für den Bezirk des 2. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Stettin. 
3) Für den Bezirk des 3. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Potsdam. 
4) Für den Bezirk des 4. Armee-Korps: 
dem Landwefr-Bezirks-Kommando Magdeburg. 
5) Für den Bezirk des 5. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Freystadt. 
6) Für den Bezirk des 6. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Breslau II. 
7) Für den Bezirk des 7. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Münster. 
8) Für den Bezirk des 8. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Coblenz. 
9) Für den Bezirk des 9. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Schleswig. 
10) Für den Bezirk des 10. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Hildesheim. 
11) Für den Bezirk des 11. Armee-Korps: 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando Marburg. 
Die von den Landwehr-Bezirks-Kommandos nach dem gedachten Schema zu fertigenden Nach- 
weisungen, in welche die Stellen nach den Ortsnamen alphabetisch geordnet aufzunehmen, sind jeden Sonn- 
abend dergestalt abzuschließen, daß darin noch sämmtliche am genannten Tage eingehende Anmeldungen auf- 
enommen werden. Darauf ist die Nachweisung, andernfalls eine Vakatanzeige, Schort an die Redaktion des 
eutschen Reichs= und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers hierselbst abzusenden, von welcher die Aus- 
gabe der, sämmtliche Nachweisungen der Bezirks-Kommandos umfassenden Vakanzen-Liste jeden Freitag, zum 
1. Mal den 6. August cr., veranlaßt werden wird. 
Wenn die Aufnahme einer rcchtzeitig von den Behörden abgesandten Anmeldung in die Nachweisung 
des Bezirks-Kommandos für die betreffende Woche und demgemäß die Publikation in der nächsten Vakanzen-- 
Liste nicht erfolgen sollte, so ist von dem Bezirks-Kommando der Behörde mitzutheilen, an welchem Tage die 
Veröffentlichung stattgefanden hat. Anderen Falls ist die Behörde zu der Annahme berechtigt, daß die Hubiie 
kation in der auf die Absendung ihrer Anmeldung folgenden Woche erfolgt sei. 
Die Behörden werden von der stattgehabten Pesehung der Stellen den Bezirks-Kommandos Mit- 
theilung machen, welche in Betreff dieser Stellen am Schlusse ihrer Nachweisung unter der Ueberschrift 
vermerken haben „Besetzte Stellen“ 
zu vermerken : 
1) Nr. der Vakanzen-Liste, in welcher die Stelle veröffentlicht ist, 
2) Ort und Behäörde, 
3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 
Jede Kommando-Behörde und jeder Truppentheil bis einschließlich des Bataillons 2c. erhält ein 
Exemplar der Vakanzen-Listen durch die Poßanstalten — die hiesigen Truppentheile durch die Militair-Post- 
anstalt — unentgeltlich zugefertigt; den Kavallerie-Regimentern, Bataillonen 2c. und Landwehr-Bezirks-Kom- 
mandos wird eine weitere Anzahl Exemplare nach Maßgabe der Zahl der Garnisonen, bezw. der außerhalb 
des Bataillonsstabs-Quartiers befindlichen Kompagnie-Stations-Orte und der Größe des Bataillonsstabs- 
Ouartiers überwiesen werden. 
Die Regimentsstäbe der Infanterie und Artillerie empfangen die Vakanzen-Listen für sämmtliche in 
demselben Orte befindlichen Theile des Regiments, den nicht im Regimentsstabs -Quartier garnisonirenden 
Bataillonen 2c. werden die Listen direkt ausgegeben werden. 
 
	        
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