Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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zu besonderen emerkungen Anlaß geben, sind diese in den Text des Qualifikationsberichts aufzu- 
nehmen. Im Uebrigen bleiben die für8 Einreichung der Personal- und Qualifikationsberichte zum 
1. Januar der geraden Jahre giltigen Bestimmungen auch diesmal maßgebend. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 37. 8. 75. A. 1. 
  
Nr. 211. 
Lebens--Versicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 26. Juli d. Is. will Ich die Abänderung des §. 15 des Statuts 
der Lebens-Versicherungs-Anstalt für die Armee und Marine nach Maßgabe der Anlage hierdurch genehmigen. 
Sie, der Kriegs-Minister, werden mit der Ausführung dieses Erlasses beauftragt. 
Wildbad Gastein, den 3. August 1875. 
Wilhelm. 
Für den Minister des Innern und den Justizminister. 
I 
  
alk. v. Kameke. 
An die Minister des Innern, der Justiz und des Krieges. 
g. 15. 
Einschränkungen der Versicherungen auf Beit und Summe. 
Versicherungen dürfen nicht gewährt werden, wenn der zu Versichernde das 60. Lebensjahr bereits 
überschritten hat. Das Minimum der Versicherungs-Summe beträgt 500 JIX R. W., das Maximum 20000 1/ 
N. W.; dazwischen können nur Summen versichert werden, welche durch 500 theilbar sind. Die Erhöhung 
der Maximal-Summe bis 30000 „X R. W. steht, auf Vorschlag des Verwaltungs-Rathes, der General-Ver- 
sammlung zu, während Beschlüsse der letzteren, Erhöhungen über 30000 JA! R. W. betreffend, dem Kriegs- 
Minister zur Genehmigung vorzulegen sind. 
er Eintritt in die Anstalt kann je nach Wahl des Versicherten am 1. Januar oder 1. Juli jeden 
Jahres erfolgen, auch sind nur zu viesen Terminen Erhöhungen oder Ermäßigungen der Versicherungs-Summe 
zulässig, jedoch mit der Maßgabe, daß Erhöhungen stets als neue Versicherungen anzusehen und demgemäß 
zu behendeln sind. An Stelle der dem Statut als Anlage zu §. 18 beigefügten Prämien, Tabell- pro 100 Thlr. 
Versicherungs-Summe, tritt untenstehende Tabelle pro 100 &# R. W. Versicherungs-Summe. 
Tabelle. 
Versicherung auf Lebenszeit gegen praenumerando zu zahlende Prämien. 
Jährliche Prämie für 100 Mark Reichswährung zahlbar beim Tode 
des Versicherten. 
  
  
Alter. Prämie Alter. Prämie Alter. Prämie Alter. Prämie. 
4 A 1 4 4-2 4— 
17—20 1 80 30 2 33 40 320 50 4 864 
21 1 84 31 2 42 41 3 30 51 484 
22 1 87 32 2 50 42 3 42 52 5 04 
23 1 490 33— 2 57 43 3 54 53 524 
24 1 94 34 2 64 44 3 67 54 5HT 
25 1 98 35 2 71 45 380 55 5 70 
26 2 04 36 278 46 3 94 56 5197 
27 2 10 37 287 47 4 10 57 6 24 
28 2 17 38 2 197 48 4 26 58 6 54 
29 2-25 39 3 08 49 4 44 59 6 84 
60 7 18 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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