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Von dem ein Remonte-Kommando führenden Offiziere kann während der Dauer des Kantonnements
in der Umgegend des Depots zu allen dienstlichen Fahrten nach dem Remonte-Depot rc. und zurück eine ein-
spännige Vorspannfuhre in Arfprach genommen werden.
d. Für die Anfuhr der Verpfletzungs- und Bivouaks-Bedürfnisse bei Uebungen und
Z sonstigen Truppen-Zusammenziehungen.
Z Die Zahl der in Anspruch zu nehmenden Fuhrwerke wird einestheils bedingt vdurch das Gesammt-
gewicht der zu transportirenden Gegenstände, anderentheils durch die Beschaffenheit der zurückzulegenden Wege
und durch die Belastungsfähigkeit der Fuhrwerke. Bei Bemessung der Belastungsfähigkeit ist im Allgemeinen
auf die ortsübliche Beh enheit der Gespanne Rücksicht zu nehmen. ·
» Sofern nicht außergewöhnliche Verhältnisse ausnahmsweise etwas anderes bedingen, ist als Mindest-
gewicht der Ladung anzunehmen für: ·
eineinfpännigesFuhrwerk.........10Centnet,
* zweispänniges 115
vierspänniges - . .... 30 „
e. Für nachstehende besondere Verhältnisse.
Demu General-Kommandos sind für die in Folge von Kantonnementswechseln eintretenden Märsche
drei zweispännige Fuhrwerke zu stellen.
Zur Weiterbeförderung der nicht berittenen beziehungsweise nicht rationsberechtigten Regiments-
Bataillons= und Abtheilungs- Aerzte, der Zahlmeister und deren Stellvertreter auf Märschen,
von denen dieselben am nämlichen Tage in den Garnisonort beziehungsweise das Kantonnement oder Marsch-
quartier nicht zurückkehren, sowie zur Weiterbeförderung der nicht rationsberechtigten Offiziere und Zahl-
meister, sowie der Stellvertreter der letzteren, welche mit dem Empfange der erslegungs- und Bivouaks-
bedürfnisse aus den Magazinen und mit der Beaufsichtigung und Führung der Wagenkolonne beauftragt sind,
bei den mit diesem Dienst verbundenen Märschen, ist ein einspänniges Fuhrwerk zu stellen.
Die Gestellung eines einspännigen Fuhrwerks kann Henen auf Märschen zum Transport des Gepäcks
des Fourier-Offiziers, und wenn der von letzterem eigjuguartierend Truppentheil mehrere Ortschaften
belegt, die Gestellung eines weiteren solchen Fuhrwerks zur esichtigung der letzteren in Anspruch genommen
werden. Letzterer Alspruch tritt auch dann ein, wenn der von dem Fourier-Offizier einzuquartierende Truppen-
theil zwar nur einen Ort belegt, dieser letztere aber aus einzelnen Theilen besteht, die über 2 Kilometer von
einander entfernt sind.
Z Zur Weiterbeförderung derjenigen unberittenen Militairärzte, welche zum Be suche von Kranken
in Kantonnements außerhalb ihres Standortes requirirt werden, ist ein einspänniges Fuhrwerk zu stellen.
Zum Transport von Offizieren, im Offiziersrang stehenden Aerzten und oberen Militair-
beamten, welche auf Märschen oder während der Uebungen 2c. erkrankt sind, kann, wenn Eisenbahn-,
Dampsschiff= oder Postbeförderung nicht angängig ist, bis um nächsten Garnisonorte, und zwar, wenn es c
um den Transport mehrerer erkrankter Offiziere 2c. handelt, für je 2 ein einspänniges Fuhrwert in Anspru
genommen werden.
Zur Fortschaffung der auf Märschen und während der Uebungen erkrankten Unteroffiziere und
Mannschaften darf die Gestellung besonderer Vorspannfuhren nur dann gefordert werden, wenn entweder
die vorhandenen, zur Fortschaffung des Gepäcks 2c. bestimmten Wagen durch die Aufnahme der Erkrankten
überlastet werden würden, oder wenn der Zustand der Kranken besondere Schonung verlangt und re Beförderung
auf mit Gepäck ꝛc. belasteten Wagen ohne Nachtheil für ihre Gesundheit nicht ifes ist, oder endlich,
wenn die Kranken nach einem seitab gelegenen Lazareth geschafft werden müssen. In solchen Fällen sind für:
1 bis 2 Kranke ein einspänniges, ’
3,,5,,ein zweif änniges,
6 „ 8 „ zzwei zweispännige
Fuhrwerke zu stellen. »
Gestattet es der Zustand der Kranken, so können die einzelnen Fuhrwerke, soweit es ohne deren
Ueberlastung (siehe unter d.) angänglich ist, auch mit einer größeren Zahl von Personen besetzt werden.
Z Endlich kann ein zweispänniges Fuhrwerk behufs Porsschaffiegg der Papiere und Meßgeräthschaften
bei dem Ersatzgeschäft in Anspruch genommen werden.