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Armee-Verordnungo-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
9. Jahrgang. Berlin, den 27. Gktober 1875. Nr. 22.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Nr. 241.
Militair-Kirchenwesen.
Auf Ibren gemeinschaftlichen Bericht vom 18. d. M. bestimme 5 hiermit, daß in den Militair-Gemeinden
die §§. 2 und 7 des mit Meiner ächtigung ergangenen Erlasses des Evangelischen Ober-Kirchen-Raths
vom 21. September v. J., betreffend die Zuständigkeit der Geistlichen zur Vornahme des kirchlichen Aufgebots
und der kirchlichen Trauung, keine Anwendung finden, vielmehr die mmungen des §. 62 der Militair-
Kirchen-Ordnung vom 12. Februar 1832 (Gesetz= Sammlung Seite 69 ff.) sowohl in Betreff der Militair-
wie der mit der Militair-Seelsorge betrauten Sioil-Geihlche in ausschließlicher Geltung bleiben. Ich
verordne jedoch gleichzeitig, daß die zur Verrichtung der Taufen und Tranungen durch einen andern Geist-
lichen nach den Vorschriften der Militair-Kirchen -Ordnung erforderlichen Erlaubnißscheine des zuständigen
Militair-Geistlichen unentgeltlich zu ertheilen sind.
Baden--Baden, den 30 September 1875.
Wilhelm.
Falk. v. Kameke.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und den Kriegsminister.
Berlin, den 19. Oktober 1875.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 471. 10. A. 2.
Nr. 242.
Erstattung von Anzeigen an die Ortspolizei-Behörden beim Ansbruche leicht übertragbarer Seuchen
unter dem Biehstande der Nilitair-Verwaltung.
Berlin, den 15. Oktober 1875.
Nach 8. 5 der Instruktion über das beim Auftreten der Rotzkrankheit unter den Pferden der Truppen zu
beobachtende Verfahren ist von dem Ausbruche dieser Krankheit in jedem Eingelnen Falle der Ortspolizei-
Behörde Anzeige zu erstatten. Eine Fleiche Anzeige hat künftig hin sofort auch beim Ausbruch der folgenden
Seuchen unter dem Viehstande der Militair-Verwaltung zu el olhen!
1) beim Milzbrand der Hausthiere,
2) bei Maul- und Klauenseuche des Rindviehes, der Schafe, Ziegen und Schweine,
3) bei Lungenseuche des Rindviehes,