Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

4) bei Pockenseuche der Schafe, 
5) bei Beschälseuche der Pferde und Bläschenausschlag der Pferde und des Rindviehes, 
6) bei Räude der Pferde und Schafe, 
7) bei Tollwuth der Hausthiere. 
Eine entsprechende Mittheilung ist an die Ortspolizei-Behörden des Weiteren zu machen, wenn eine 
der angeführten Seuchen als erloschen zu betrachten ist. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 222. 10. 75. A. 2 
  
Nr. 243. 
Volkszählung am 1. Dezember 1875. 
Berlin, den 16. Oktober 1875. 
Bei der am 1. Dezember cr. stattfindenden allgemeinen Volkszählung werden die Militair-Personen in der- 
selben Weise aufgenommen, wie die Civilpersonen. 
Für die militairischen Anstalten. — Kasernen Militair Kazarethe #2c. — liegt die Eintheilung der Zähl- 
bezirke jedoch den Kommandanten bezw. den Garnison-Aeltesten ob, welchen Seitens der Lokal-Civilbehörden 
die erforderlichen Formulare und sonstigen Mittheilungen rechtzeitig zugehen werden. Den von diesen Behörden 
  
bezüglich der Volkszählung ergehenden Requisitionen ist thunlichst zu entsprechen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 278. 10. A. 2. 
Nr. 244. 
Dienstauszeichnungen. 
Berlin, den 20. Oktober 1875. 
Die Beschaffung und die Verausgabung der Dienstauszeichnungs-Kreuze und der drei Klassen von Dienst- 
auszeichnungen an die Königlichen General-Kommandos 2c. geht vom Allgemeinen Kriegs-Departement auf 
das Montirungs-Depot Breslau über. 
Zu dem Ende haben die Königlichen General-Kommandos rc. ihren Bedarf an Dienstauszeichnungen 
nebst Band nicht mehr an den bisherigen Terminen vom Allgemeinen Kriegs-Departement, sondern vielmehr 
vom genannten Depot, alljährlich möglichst einmal, zum 1. Dezember auf Grund von Quittungen zu 
entnehmen. Die Verleihung der Dekorationen hat dagegen nach wie vor zum 18. Januar und 18. Juni jeden 
Sbr sstattzufinden. Die bisher übliche Berechnung des Bedarfs an Dienstauszeichnungen ist nicht mehr 
erforderlich. 
ab icht mehr ausgabefähige Dekorationen sind mittelst Einnahme-Attestes dem Montirungs-Depot zu 
ermitteln. 
Der Bedarf an Dienstauszeichnungs-Kreuzen wird den Königlichen General-Kommandos 2c. Seitens 
des genannten Montirungs-Depots jedesmal auf Veranlassung des Allgemeinen Kriegs-Departements über- 
sandt werden, nachdem jene Dekorationen Allerhöchsten Orts zuerkannt worden sind. 
berech Für jedes Dienstauszeichnungs-Kreuz sind O#o# und für jede Dienstauszeichnung O0### Band zu 
erechnen. Z„ 
Z Die Beschaffungskosten sind von der Intendantur des 6. Armee-Korps auf den bisherigen Etats- 
titel 60, künftig Kapitel 43, anzuweisen und dem Militair-Oekonomie-Departement, Abtheilung für das 
Etats- und af en-Wesen, jedesmal mitzutheilen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 32. 10. A. 2. 
 
	        
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