Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Armee -· Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
9. Jahrgang. Berlin, den 23. November 1875. Nr. 24. 
  
  
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post- 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J(¼ berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
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Nr. 267. 
Abänderung des 2. Alinea des F. 26 des Servis-Reglements vom 20. Februar 1868. 
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 13. Oktober d. J. genehmige Ich, daß in den Fällen des 8. 26 
Alinea 2 des durch Meine Ordre vom 20. Februar 1868 bestätigten Servis-Reglements die Miethsent= 
schädigung fortan bis auf längstens 9 Monate insgesammt bewilligt werden darf. — Das Kriegsministerium 
hat dem entsprechend das Weitere zu veraulassen. 
Mailand, den 22. Oktober 1875. 
Wilhelm. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
elbrück. v. Kameke. 
An den Reichskanzler und den Kriegs-Minister. 
Berlin, den 4. November 1875. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch im Anschluß an die durch das Armee-Ver- 
ordnungs-Blatt Nr. 4 für 1874 publicirte Allerhöchste Ordre vom 21. Febrnar 1874 zur Kenntniß der Armee 
  
gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Jo. 1138. 10. M. O. D. 4. 
Nr. 268. 
Regelung der Stellvertretung des General-Inspekteurs des Militair-Erziehungs= und Bildungs-Wesens. 
uf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hierdurch, daß bei entstehender Vakanz, in Abwesenheits- 
oder anderen Behinderungsfällen der General-Inspekteur des Militair-Erziehungs= und Bildungs-Wesens 
durch den ältesten der in Berlin anwesenden, der General-Inspektion des Militair-Erziehungs= und Bildungs- 
Wesens unterstellten Generale oder Stabsoffiziere vertreten wird. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach 
das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 29. Oktober 1875. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium.
	        
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