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Statt der Regierungs-Bezirke sind die Verwaltungs-Bezirke:
Lothringen,
Unter- 7
Ober-Elsaß,
(vergl. Landwehr-Bezirks-Eintheilung für den Bereich des XV. Armee-Korps) anzugeben.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 9. 1. 75 A. I a.
Nr. 14.
Berrechunng der Ausgaben für das Nilitatr-Gefängnißeesen.
erlin, den 4. Januar 1875.
In dem Reichs-Militair-Etat für das Jahr 1875 sind die bisher aus verschiedenen Titeln bestrittenen Aus-
gaben für die Militair-Gefängnisse, und zwar die persönlichen beim Titel 48, die sächlichen beim Titel 49
vereinigt.
Der Titel 48 Wällt in die Abschnitte:
1) Gehälter und Löhnung für die FHre und das Aufsichtspersonal (§. 76 des Strafvollstreckungs-
Reglements) bei den GestungsGe ängnissen und Arbeiter-Abtheilungen,
unter welchem
A. die Behätter der Vorstände der Festungs-Gefängnise »
b. die Gehälter der Führer der bestehenden beiden Arbeiter-Abtheilungen,
P. die Löhnung für die Feldwebel und das ständige Aussichtspersonal bei den Festungsgefängnissen
und
d. die Etatsfonds für diese, Unkosten mit 22.J, die Waffenreparatur-Gelder mit 4½ J pro Kopf
und Monat,
in Ansatz gekommen sind.
2) Gehalt für die Ober= und Unteraufseher bei den Gefangenanstalten;
— frühere “ Rechnung des Festungs-Dotirungs-Fonds verpflegte, Baugefangen-Ausseher,
welche zur Zeit anderweit im Gefängnißdienst verwendet werden. —
3) a. Löhnung für Militairgefangene (6. 74 — 148 des Militair-Straf-Vollstreckungs-Reglements)
— worin auch die Etatsfonds und die Arbeitszulagen für die Gefangenen enthalten. —
b. Zulagen für das Aufsichtspersonal, und zwar:
für die Vorstände, Feldwebel, Korporalschaftsführer bei den Festungsgefängnissen — incl.
der Kommandirten —, Zulagen für die echnungefürung und Vergütung für Schreib-
saterialien. sowie Zulage für die zu den Festungs ubeng fangen-Anttalten kommandirten
nteroffiziere
4) Servis für die Offhiere und das Aufsichtspersonal
— Vorstände der Festungsgefängnisse, Führer der Arbeiter-Abtheilungen, Feldwebel bei den
Fsstungsgefängnissen und die bei diesen als ständiges Aufsichtspersonal vorhandenen
Sergeanten.
Der Titel 49 enthält die Abschnitte:
1) a. Verpflegung und Bekleidung der Offiziere, Mitglieder des Sanitäts-Korps, Beamte während der
Staseollstreckung in den Festungsgefängnissen, sowie der Festungsstubengefangenen incl. Heizung
und Beleuchtung.
b. Zur Naturaloerpflegung der übrigen Militairgefangenen, sowie des Aussichtspersonals — cfr
it. 48. 1c. —
1) Brodverpflegung incl. für die Gefangenaufseher,
2) Verrflegungenn uß,
c. Krankenpflege= und Arzneikosten. Z
2) Zur eeldung des Aussichtepersonals (efr. Tit. 48 12) und der Gefangenen (Unteroffiziere und
emeine).
3) Verwaltung und Unterhaltung der Gefängnisse.