bezeichneten Abgaben der Armee-Korps, theils dadurch gedeckt, daß Kapitu
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Für Ueberweisung der Aerzte und des Zahlmeisters wird Sorge getragen werden. Den
Büchsenmacher überweist die Inspektion der Gewehr-Fabriken.
Der Mehrbedarf an Mannschaften wird theils durch die in nachfolgender Nachweisung
anten und Freiwillige
angenommen bezw. Mannschaften, welche vom Eisenbahn-Bataillon zur Disposition beurlaubt
sind, oder Reserven des Eisenbahn-Bataillons (letztere zu Uebungen) einberufen werden.
Die Annahme von Freiwilligen und Kapitulanten darf sofort erfolgen; von den Seitens der
Armee-Kor
p# abzugebenden Mannschaften treffen die 4 Lazareth-Gehülfen und die 330 Gemeinen am
1. März, alle übrigen am 14. Januar 1876 in Berlin (Baracken des Eisenbahn-Bataillons) ein.
Da die Zahl der Unteroffizier = Hornisten sich um 3 vermindern wird, so sind eventl.
3 Unteroffizier-Hornisten so lange auf den Gesammt-Etat der Unteroffhziere in Anrechnung zu
bringen, bis die betreffenden Kapitulationen abgelaufen oder sonstige
Unteroffizier-Hornisten eingetreten sind.
Z Alle weiteren Anordnungen hinsichtlich der Form
zweiten Bataillons bleiben dem
Abgegeben werden zum Eisenbahn-Regiment:
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28vwom Oekonomie-Handwerkerm .
.- " 8.Jahr- vom Jahrgange —.
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*W#rt1 1873 ) 1871—) 78758
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IIII IL 14 15 Schneider! — — — —
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. 1 Schuh-
VIII. —3115 156 — — macher — 11
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Ueber- —.. ———
haupt 8 37|165| 165 12 2 4
gebenden Truppentheilen möglichst bald zurückgesandt.
akanzen im Korps der
irung des Regiments Stabes und des
hef des General-Stabes der Armee überlassen.
gebenden Sergeanten und Unteroffi-
ziere müssen zuverlässig und körperlich
völlig rüstig sein. Verheirathete Ser-
geanten und Unteroffijiere werden nur
dann gewählt, wenn sie freiwillig sich
melden. Die Sergeanten sind aus den
Pionier-Bataillonen, die Unteroffiziere
aus der Infanterie zu entnehmen.
Bei Auswahl der Gemeinen, welche
sämmtlich von guter Führung sein
müssen, ist §. 5 der Rekrutirungs-
Ordnung zu beachten. «
Gefreite dürfen unter den Gemeinen
sich nicht befinden. Unter den von
jedem Armee-Korps abzugebenden Ge-
meinen des Jahrganges 1874 ist 1
Signalehornis einbegriffen.
m Uebrigen sollen zu je 14-15
Gemeinen möglichst gehören, etwa 4
Zimmerleute, 2Berglente oder Brunnen-
macher, 2 Eisenbahn-Oberban-Arbeiter,
1 Telegraphist oder Lokomotivführer,
eizer, 2 Eisen-Arbeiter (Schlosser,
chmied, Maschinenbauer) oder Mecha-
niker, 1 Maurer oder Steinsetzer, 2—3
andere Handwerker. Solche Gemeine,
welche im Eisenbahndienst längere Zeit
beschäftigt gewesen sind oder freiwillig
sich melden, sind besonders zu berück-
sichtigen. Alle Gemeinen werden von
der Infanterie F
Die Mannschaften treffen ein mit
Tuchanzug, Mütze, Mantel bezw. Brot-
beutel und Tuchhandschuhen. Diese Be-
kleidungs-Gegenstände sowie die Klein-
Montirungs-Stücke werden den ab-
b. Die von den Armee-Korps 0
Nationale nach dem Schema der Truppen-Stammrolle
erhält das Eisenbahn-Regiment direkt von den abgebenden Truppenhheilen.
Die bei den abgebenden Truppentheilen entstehenden Manquements dürfen s. Zt. sofort gedeckt werden.