Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

bezeichneten Abgaben der Armee-Korps, theils dadurch gedeckt, daß Kapitu 
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Für Ueberweisung der Aerzte und des Zahlmeisters wird Sorge getragen werden. Den 
Büchsenmacher überweist die Inspektion der Gewehr-Fabriken. 
Der Mehrbedarf an Mannschaften wird theils durch die in nachfolgender Nachweisung 
anten und Freiwillige 
angenommen bezw. Mannschaften, welche vom Eisenbahn-Bataillon zur Disposition beurlaubt 
sind, oder Reserven des Eisenbahn-Bataillons (letztere zu Uebungen) einberufen werden. 
Die Annahme von Freiwilligen und Kapitulanten darf sofort erfolgen; von den Seitens der 
Armee-Kor 
p# abzugebenden Mannschaften treffen die 4 Lazareth-Gehülfen und die 330 Gemeinen am 
1. März, alle übrigen am 14. Januar 1876 in Berlin (Baracken des Eisenbahn-Bataillons) ein. 
Da die Zahl der Unteroffizier = Hornisten sich um 3 vermindern wird, so sind eventl. 
3 Unteroffizier-Hornisten so lange auf den Gesammt-Etat der Unteroffhziere in Anrechnung zu 
bringen, bis die betreffenden Kapitulationen abgelaufen oder sonstige 
Unteroffizier-Hornisten eingetreten sind. 
Z Alle weiteren Anordnungen hinsichtlich der Form 
zweiten Bataillons bleiben dem 
Abgegeben werden zum Eisenbahn-Regiment: 
— — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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2 Schuh- 1 
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. 1 Schuh- 
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1 
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XI.)] 1 3 15 15 – — Schneiderft 11 1 
Ueber- —.. ——— 
haupt 8 37|165| 165 12 2 4 
gebenden Truppentheilen möglichst bald zurückgesandt. 
  
  
  
  
  
  
akanzen im Korps der 
irung des Regiments Stabes und des 
hef des General-Stabes der Armee überlassen. 
gebenden Sergeanten und Unteroffi- 
ziere müssen zuverlässig und körperlich 
völlig rüstig sein. Verheirathete Ser- 
geanten und Unteroffijiere werden nur 
dann gewählt, wenn sie freiwillig sich 
melden. Die Sergeanten sind aus den 
Pionier-Bataillonen, die Unteroffiziere 
aus der Infanterie zu entnehmen. 
Bei Auswahl der Gemeinen, welche 
sämmtlich von guter Führung sein 
müssen, ist §. 5 der Rekrutirungs- 
Ordnung zu beachten. « 
Gefreite dürfen unter den Gemeinen 
sich nicht befinden. Unter den von 
jedem Armee-Korps abzugebenden Ge- 
meinen des Jahrganges 1874 ist 1 
Signalehornis einbegriffen. 
m Uebrigen sollen zu je 14-15 
Gemeinen möglichst gehören, etwa 4 
Zimmerleute, 2Berglente oder Brunnen- 
macher, 2 Eisenbahn-Oberban-Arbeiter, 
1 Telegraphist oder Lokomotivführer, 
eizer, 2 Eisen-Arbeiter (Schlosser, 
chmied, Maschinenbauer) oder Mecha- 
niker, 1 Maurer oder Steinsetzer, 2—3 
andere Handwerker. Solche Gemeine, 
welche im Eisenbahndienst längere Zeit 
beschäftigt gewesen sind oder freiwillig 
sich melden, sind besonders zu berück- 
sichtigen. Alle Gemeinen werden von 
der Infanterie F 
Die Mannschaften treffen ein mit 
Tuchanzug, Mütze, Mantel bezw. Brot- 
beutel und Tuchhandschuhen. Diese Be- 
kleidungs-Gegenstände sowie die Klein- 
Montirungs-Stücke werden den ab- 
b. Die von den Armee-Korps 0 
Nationale nach dem Schema der Truppen-Stammrolle 
erhält das Eisenbahn-Regiment direkt von den abgebenden Truppenhheilen. 
Die bei den abgebenden Truppentheilen entstehenden Manquements dürfen s. Zt. sofort gedeckt werden.
	        
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