Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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1) die auf Grund der Zwölftheilung des ½% Thalerstücks ausgeprägten Zwei= und Vierpfennig-Stücke 
deutschen Gepräges, sowie die Zwei-, Vier= und Achtheller-Stücke kurhessischen Gepräges: 
a. in Berlin 
bei der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern, 
dem Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände, 
dem Haupt-Steuer-Amt für ausländische Gegenstände, 
der Hitatz= Schusen-itgunge-Hass und der unter dem Vorsteher die Ministerial-Militair= und 
Bau--Kommission stehenden Kasse; 
b. in den Provinzen 
bei den Regierungs-Hauptkassen, 
den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover, 
der Landeskasse in 
den Kreiskassen, 
den Kassen der Steuerempfänger, 
den Forstkassen, 
den Kaupheel-= und Hauptsteuerämtern, sowie 
den Nebenzoll= und den Steuerämtern; 
2) Die Kassen-Eindrittel- und Zweidrittel-Stücke hannoverschen Gepräges bei den Bezirks-Haupt-Kas. 
sen und den Lassen der Steuerempfänger in der Provinz Hannover. 
3) Die in der Bekanntmachung aufgeführten Silbermünzen schleswig holsteinischen Gepräges bei der 
Regierungs-Hauptkasse in Schleswig und den Kassen der Steuerempfänger in der Provinz Schles- 
wig-Holstein. 
Der Finanz-Minister. 
Camphausen. 
igmaringen, 
  
Nr. 54. 
Abänderung des §F. 13a der allgemeinen Geschäfts-Ordnung für die Fortiflkations-- und Urtillerie- 
Bauten in den Festungen vom 20. NRobember 1862; Neuabdruck vom Jahre 1871. 
Berlin, den 8. Februar 1875. 
In §. 13a der vorallegirten Geschäftsordnung sind Zeile 5 v. v. hinter „Mainz“ die Worte „und Ulm“ 
einzuschalten, wonach sich auch die Randnote zu diesem Paragraphen ändert. 
Kriegs-Ministerinm. 
v. Kameke. 
No- 85. 2. Ing. 
  
Nr. 55. 
· Abänderun v „ 
1) zu den Verwaltungs-Bestimmungen, betrehten die Patronen M)/71 2c., sowie 
2) zu dem Entwurf einer Vorschrift zur Fertigung der Patronen M/71. 
Berlin, den 30. Januar 1875. 
Ad 1 Seite 24 Zeile 11 von oben und 
ad 2 Seite 131 Zeile 8 von unten 
E. hinter „Artillerie-Revisions-Kommissionen“ einzuschalten: „tesp. in denzenigen Artillerie-Depots, wo kein 
Feuerwerks-Offizier bei der betreffenden Artillerie-Revisions -Kommission sich befindet, von den Handwaffeu- 
Revisions-Kommissionen“. 
Kriegs-Minsteriam Allgemeines Kriegs-Departement. 
Rautenberg. Kirsch. 
No. 728. 12. 74. A. II. a. 
 
	        
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