Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

Nr. 
Bekanntmachung eines Berzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigfreiwilligen Militairdienst bere 
In der Anlage wird ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kennt 
schen Wehrordnun 
welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 der deut 
sitze der Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
freiwilligen Militairdienst befinden. 
Berlin, den 19. Jannar 1876. 
55 
59. 
ültiger 
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vom 28. September im B 
tliche Befähigung für den einjährig- 
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über die wissenf 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntniß gebracht. 
Allgemeines Kri 
Kriegs-Ministerium 
v. Voigts. 
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No. 835. 1. A. 1. bes 
Nr. 
Berlin, den 28. Januar 1876. 
"-Departement. 
aprivi. 
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60. 
Dienstvorschriften. 
Nach Ausstattung der sämmtlichen Jäger-Bataillone 
Führung des Packpferdes vom Jahre 1867 entbehrlich 
lichen Exemplare an die Geheime Registratur der 
abzuliefern. 
Die Instruktien für die Bespannung und 
nur nech denjenigen Truppentheilen zu belassen, wel 
Von den Uebrigen sind die Instruktionen durch die K 
Landwehr-Bezirks-Kommando im Korpsbereich in sov 
Packkarren hat. Der etwa fehlende Bedarf wird hierb 
wähnte Registratur abzulicsern sein. 
riegs-Ministerium; Allge 
  
v. Voigts-Rheb. 
Nr. 426. 1. A. 2. 
Nr. 
Ablegung der B 
S 
ihren -" 
in Schwarz und Silber führen. 
Die betreffenden Truppentheile werden daher a 
zur Kenntniß des Krie 
1. Jannar 1861 und 12. Dezember 1866 aufmerksam 
münzbändern die gewöhnlichen Fahnenbänder abzulegen 
entgegen noch geführt werden, sind sie von den begzüg 
hierselbst abzuliefern, welches bhsesga|b mit entsprechen 
Kriegs-Ministerium; Mili 
v. Karczewski. 
No. 429. 1. 76. M. O. D. 3. 
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5 
#üvon einzelnen Truppentheilen neben den Allerhöchst verlieh 
ändern bisher an den Fahnen geführten gewöhnlichen Fahnenbänder. 
Berlin, den 3. Februar 1876. 
mit Packwagen ist die Instruktion zur Bepackung und 
eworden, und sind die in Händen der Truppen befind- 
mec-Abtheilung B. des unterzeichneten Departements 
andhabung der Karren-Fahrzeuge vom Jahre 1864 ist 
e sich im Besitze von dergleichen Fahrzeugen befinden. 
öniglichen Gencral-Kommandos einzuziehen und jedem 
el Exempl aren zu Überweisen, als dasselbe Kompagnie- 
er anzumelden, der Ueberschuß dagegen an die obener- 
meines Kriegs-Departement. 
Blume. 
bl. 
enen Kriegs-Denkmünz- 
Berlin, den 3. Februar 1876. 
gs-Ministeriums gekommen, daß einzelne Linien= und Landwehr-Bataillonc an 
#ahnen neben den Allerhöchst verliehenen Kriegs-Denkmünzbändern noch das gewöhnliche Fahnenband 
uf die Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 3. Juni 1814, 
emacht, wonach beim Empfange von Kriegs-Denk- 
sind. Da wo letztere den vorallegirten Bestimmungen 
lichen Truppentheilen an das Haupt-Montirungs-Depot 
nder Anweisung versehen werden wird. 
tair-Oekonomie-Departement. 
Dresow. 
nis gebracht, 369, 
1875 im e.
	        
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