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Nr. 65.
Bestimmungen über das Scheiben-Schießen der Fuß-Artillerle und der Pioniere.
Berlin, den 11. Februar 1876.
In den mittelst kriegsministerieller Verfügung vom 14. Dezember v. J. — Nr. 1009. 11. A. 1. — heraus-
Secenen Abänderungen der Bestimmungen über das Scheiben-Schießen der Infanterie für die mit der Jäger-
Fäät MAlssswofne Fuß-Artillerie und die Pioniere ist auf Seite 7 Position 15 „14“ austatt „22“ Schieß-
rämien zu setzen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines-Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. v. Caprivi.
No. 188. 2. A. 1.
Nr. 66.
Berfahren bei Bekanntmachungen in den Braunschweigischen Anzeigen.
Berlin, den 16. Februar 1876.
E- wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Betreff der in den Braunschweigischen Anzeigen gebühren-
frei bekannt zu machenden Erlasse 2c. der Militair-Behörden und Truppen-Kommandos die Gesuche um Ver-
mittelung der Insertion an das Herzogliche Intelligenz-Direktorium zu Braunschweig zu richten sind.
iegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhet. Blume.
Nr. 2099. 2. 76. A. 2.
Druckfehler-Verlchtigung.
In Nr. 16 des Armce-Verordnungs-Blaties pro 1875 S. 166 Zeile 5 von oben must es „Hem-
berg“ stalt „Hom burg“ heißen.
Hierzu eine Beilage und drei Anlagen zur Bekanntmachung Nr. 51.