3. das moderne Gesammt-Gymnasium des Dr. Karl
Kühn zu Leipzig.
.Königreich Württemberg.
Die höhere Handelsschule zu Stuttgart.
V. Großherzogthum Hessen.
1. Die Privat-Realschule von Scharvogel zu Mainz,
2. die Handelsschule des Dr. Nägler zu Offenbach.
VI. Herzogthum Braunschweig.
1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu
Braunschweig,
Jakobsonschule zu Seesen.
VII. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
Die Handelsschule zu Gotha.
VIII. Herzogthum Auhalt.
Das Erziehungs- und Unterrichts-Institut des Dr.
Brinckmeier zu Ballenstedt.
2.
«
1
IX. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Barov zu Keilhau.
X. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Die Handelsschule des Dr. Amther zu Gera.
XlI. Freie und Hansestadt Lübeck.
Rcal-Lehranstalt von F. H. Petri zu Lübeck.
XllI. Freie Hansestadt Bremen.
Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen.
XIII. Freie und Hansestadt Hamburg.
2
Di
—
D
1. Die Schule von Dr. J. N. Bartels und E.
Förster 3 Hamburg,
2. —- - des D * Güälan daselbst,
3. - G. Fischer daselbst,
4. - der — F. und W. Glitza
daselbst,
5." des Dr. Wichard Lange daselbst,
6. -von L. Nirrnheim daselbst,
7. = é",des Dr. M. Otto daselbst,
8. . israelitische Stiftungsschule daselbst,
9. = Talmud-Thera-Schule daselbst.
D. Lehranstalten, für welche — Bedingungen festgestellt
worden
I. Königreich Preußen.
Provinz Schlesien.
1. Die Gewerbeschule zu Brieg
"* witz ),
- get
- St
Provinz Hannover.
5. Die SJuebece zu Hildesheims).
rovinz Westphalen.
6. Die cirwertet zu Bochums).
Provinz Hessen-Nassau.
7. Die rse zu 9
heinprovin
8. Die 8. Die höhere Gbcichi zu Bannen-M
·) DteutetRk1-—iund9llaufgefuhrtenAU
stalten dürfen efähigung eugnisse denjenigen ihrer Schüler
#rstelen, welche nach #Wotbirung der ersten theoretischen
Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben
) Diese stalt darf denjenigen ihrer Scüer Be-
nach Absolvirung
2.
3. - -
4.
sühigungsrergmit ausstellen, welche
9. vie Gewerbeschule zn derlen ),
10. Crefeld.),
Elberfeld").
II. Königreich Sachsen.
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz““).
III. Königreich Württemberg.
11.
Diemathematische Abtheilung der polvtechnischen Schule
zu Stuttgartt).
bhere beiden höheren Klassen die Reife für Selekta dargethan
.) Diese Anstalt ist befugt, denicnigen ihrer Schüler
Befähigungezeugniss zu ertheilen, welche in einer von
einem Regierungs-Kommissariuo abgehaltenen Schluß-
prüfung dargethan haben, daß sie den ersten (18iäbrigen)
und zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht
und sich das Lehr pensum genügend angeeignet haben.
t)) Diese Anstalt darf weunghen bensent n
ihrer Schüler ausstellen, welche der mathematischen Abthe
lung mindestens ein Jahr lang angchört und sich das Pensam
dieser Abtheilung gut angeeignet haben.