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3) Ad 12. „Hirschfänger M/71 und Hirschfänger M/65“ ist statt „Federvorrichtung ohne Deckplatte“ zu setzen:
„Federvorrichtung mit Schraube ohne Deckplatte".
Kriegs-Miniterium Allgemeines Kriegs-Departement.
. A
v. Caprivi. Ranutenberg.
Nr. 971. 2. 76. Art. 1.
Nr. 79.
Anstellung von Militair-Anwärtern im Privat-Eisenbahadienste.
Berlin, den 1. März 1876.
In Anschluß an die diesseitigen Veröffentlichungen vom 12. Mai 1874 (Armee-Verordnungs-Blatt von 1874
f. 9) und 16. Jannar 1875 (Armec-Verordnungs-Blatt von 1875 Nr. 3) wird hierdurch bekannt gemacht,
raß im Laufe des Jahres 1875 der Westholsteinischen-Eisenbahn-Gesellschaft durch die Allerhöchste Konzessions-
Urkunde bezüglich des Baues und Betriebes einer Eisenbahn von Neumünster über. Keiee nach Tönning vom
21. Juli 1875 die Verpflichtung auferlegt worden ist, hinsichtlich der Besebung der Subaltern- und Unterbe-
amtenstellen mit Militair-Anwärtern, soweit dieselben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die
für den Staats-Eisenbahndienst in dieser Beziehung gültigen Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Kriegs-Ministerium 1 Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Caprioi. Blume.
No. 672. 2. A. 2.
Nr. 80.
Abänderung des Reitzeugs des Truppen= und Administrations-Trains.
Berlin, den 1. März 1876.
Die Schlaufe am Steigriemen des Sattelbocks ist entbehrlich und daher durch Abschneiden zu entfernen.
Kosten dürfen hierdurch nicht erwachsen. ·
Die Zeichnung des Steigriemens auf Blatt 5 Tit. II. von den Geschirr= und Stallsachen des Trains
C/73 ist entsprechend zu berichtigen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. Blumc.
No. 220. 2. A. 2.