Nr. 124.
Ermächtigung des Dr. med. Gieseler zu Moskau zur Ausstellung von Zeugnissen für Deutsche
Militalrpflichtige im Innern Rußlands.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 6. Januar d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß dem Dr. med. Friedrich Otto Gieseler zu Moskau die Ermächtigung zur Ausstellung der im §. 41,
1à und b des ersten Theils der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten Zeugnisse
über die Untauglichkeit, beziehungsweise bedingte Tauglichkeit derienigen militairpflichtigen Deutschen ertheilt
worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt im Innern Rußlands haben.
Berlin, den 5. April 1876.
Das Reichskongler-Am.
Eck.
Berlin, den 11. April 1876.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Anschluß an die diesfeitige Veröffentlichung vom
11. Januar d. J. — S. 26 des Armee-Verordnungs-Blattes — zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Caprivi. v. Wobeser.
Nr. 384. 4. A. 1.
Nr. 125.
Dritter Nachtrag zum Schulberzeichniß vom 19. Jannar 1876.
Den nachstehend verzeichneten Lehranstalten ist provisorisch gestattet worden, gültige Zeugnisse über die
wissenschaftliche Befih ung für den einjährig-freiwilligen Militairdienst auszustellen:
1) der Real- Malf zu Göppingen im Königreich Württemberg hinsichtlich derjenigen ihrer Schüler,
welche der obersten Klasse mindestens ein Jahr angehört und eine, in Gegenwart eines Regierungs-
kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben;
2) den Realklassen der Unterrichts= und Erziehungsanstalt des Dr. Ernst Zeidler (früher Dr. R. Albani)
zu Dresden, hinsichtlich derjenigen ihrer Zöglinge, welche eine auf Grund eines von der Aufsichts-
behörde genehmigten Prüfungsreglements und in Gegenwart eines Regierungskommissars abgehaltene
Entlassungsprüfung wefl bahanken haben.
Berlin, den 6. April 1876.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Berlin, den 11. April 1876.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß gebracht.
Kriegs- Win sterium z; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Caprivi. v. Wobeser.
No. 385. 4. A. I.
Nr. 126.
Todtenschein für einen gewissen Adolph Sodinger.
Berlin, den 29. März 1876.
Seitens des Auswärtigen Amts ist ein demselben von der Königlich Italienischen Regierung zugegangener
Todtenschein über einen gewissen Adolph Sodinger, gestorben in Pisa, bierher mitgetheilt worden. Der rc.
Sovinger wird darin als Beamter der „Armata“ Seiner Majestät des Kaisers bezeichnet. Da die Aus-