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Nr. 132.
Ausführung des Gesetzes vom 25. duni 1875, betreffend Abwehr und Unterdrückung von Biehseuchen
in der Probinz Schlesten
Berlin, den 26. April 1876.
Des von den Herren Ministern des Innern und für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten unter dem
3. März d. Is. genehmigte Reglement zur Ausführung der Vorschriften im 60 des Gesetzes vom
25. - 1875, betreffend die Awehr und Unterdrückung von Viehseuchen — G. S. Nr. 23 — in der Provinz
Schlesien, a mittels
12. Jahrgang 1876 des Amtsblattes der Regierung zu Oppeln,
7. 13. . 1876 des Amtsblattes der Regierung zu Breslau,
14. Jahrgang 1876 des Amtsblattes der Regierung zu Liegnitz,
bekannt n worden.
im § 1 u. ff. jenes Reglements näher bezeichnete Entschädigungs-Pflicht des Provingial=
Verbandes der Provinz Schlesten ist mit dem Tage der Genehmigung des Reglements in Kraft getreten.
Kicgs-Miristerium.
Auftrae-
v. — heb.
No. 897. 4. 76. A. 2.
Nr. 133.
Anderweite Benennung der Königlich Sächsischen Reiter-Regimenter.
Berlin, den 30. April 1876.
Die geniglich Sächsischen Reiter= Regimenter haben anderweite Bezeichnungen erhalten, und zwar werden
benannt
Das Garde-Reiter-Regiment: Garde-Reiter-Regiment (1. schweres-Regiment).
Das 3. Reiter-Regiment: Karabinier-Regiment (2. schweres. Regiment).
Das 1. Reiter-Regiment: 1. Husaren-Regiment Nr.
Das 2. Reiter-Regiment: 2. DusarenRegiment 1619, im Friedrich Wilhelm des deutschen
Reichs und von Preußen“ Nr. 19,
was hiermit zur Kenntniß der Armec gebracht niel
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 567. 4. A. 1
Nr. 134.
Nachtrag zu der Vorschrift für die 1r des. Uehungs- Materials der Fuß= Urtillerie und der
erzu gewährten Fonds.
I . Berlin, den 30. April 1876.
Zufolge Einstellung der Küstengeschtze in das Uebungs-Material der Fuß-Artillerie erhält der §. 13 folgen-
den Zusatz:
Außerdem werden für Küstengeschütze Flaschenzüge nebst Tauen zu den Geschoßkrähnen und Winde-
werken, Winden, Vremsen, Schwenk= und Windewerke, bie Balken, Böcke und Rippen zur Handhabung
rieser Geichüte, sowie Zündlocfstellen, Schlagröhrlager, Liderungs= bezw. Broadwellringe und Stahl-
platten in derselben Weise ersetzt.
Kriegs-Ministerium.
v. Kamekc.
Nr. 912. 3. 76 Art. 1.