Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Nr. 135. 
Ausführung des Gesetzes vom 25. Juni 1875, betreffend die Abwehr und Unterdrückung bon Bieh- 
seuchen in der Provinz Preußen. 
Berlin, den 1. Mai 1876. 
Des von den Herren Ministern des Innern und für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten unter dem 
11. Februar d. Is. genehmigte Reglement zur Ausführung der Verschriften im §. 00 des Gesetzes vom 
25. Juni 1875, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vichseuchen — G. S. Nr. 23 — in der 
Provinz Preußcn, ist mittels 
Stück 9 des Amtsblatts der Regierung zu Marienwerder, 
9 O - * Königsberg, 
. 10= "Ür - - -Danzi, 
- - - -Gumbmnen 
-1- 
für 1876 bekannt gemacht worden. 
ie im §. 1 u. ff. jenes Reglements näher bezeichnete Entschädigungs- Pslicht des Provinzial-= Ver- 
bandes der Provinz Preußen ist mit dem Tage der Genehmigung des Reglements in Kraft getreten. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 922. 4. 76. A. 2. 
Nr. 136. 
Mittheilung über den Ausbruch der Rotzkrankheit. 
Berlin, den 4. Mai 1876. 
Die Bestimmung im §. 5 der Instruktion Über das beim Auftreten des Rotzes unter den Pferden der Truppen 
zu beobachtende Verfahren vom 11. November 1874, wenach die Truppentheile bei Ausbruch des Rotzes 
hiervon u. A. auch den Orts-Polizeibehörden Mittheilung zu machen haben, wird dahin erweitert, daß eine 
gleiche Benachrichtigung den Orts-Polizeibehörden aller derjenigen Ortschaften zuzufertigen i2. in welchen die 
Truppenabtheilungen, deren Pferde unter Beobachtung gestellt sind (§. 4. B. der vorgedachten Instruktion), oder 
einzelne Pferde solcher Truppenabtheilungen, innerhalb der letzten sechs Monate vor Ausbruch des Rotzes etwa 
einquartiert gewesen sind. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 5. 3. A. 2. 
Nr. 137. 
Berabreichung nur weißer Decken= und Kopfpolsterbezüge in den Friedens-Lazarethen. 
Berlin, den 4. Mai 1876. 
Un mehr Material zu Verbandzwecken zu gewinnen, sollen auch den kasernementsmäßig in den Lazarethen 
zerebrachten militairischen Krankenwärtern und Lazareth-Gehülfen rc. künftig statt der blaubunten Decken- 
und epfpolserbege ordinaire weiße Bezüge gewährt werden. Die für das Lazareth-Ressort noch vorhandenen 
blaubunten Ueberzüge find jedech zunächst auszubrauchen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kamese. 
No. 368 2. M. M. A. 
r. . 
Uiickrechmmsdastund-assisinetenzenfürIcnquimcdeLazaretsscehilfeu. 
Berlin, den 6. Mai 1876. 
m Anschluß an den Erlaß vom 22. September 1875 (A.-V.-Bl. Seite 227) wird hiermit bestimmt, daß 
d#e. Rückrechnung der Bekleidungs= 2c. Kompetenzen für die in der Zeit von der Entlassung der Reserven bis zur
	        
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