Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

— 127 — 
Anlage D. 
Staat: 
Verwaltungsbezirk: 
Gemeinde: 
iguidation 
über Vurgltunße für Fiegsleistungen, welche auf Grund des Gesetzes vom 19. Juni 1873 
#eichs. Gesetzblatt S. 129 ff.) aus Reichsfonds zu gewähren sind, 
  
  
für den Mont 1358 
1. 2. 3. 4. 5. 
Nr. Betrag der Ver- 
zerich z Gegenstandes Zeitpunkt und Zeitdauer 
8 0. Leistung. der Leistung. Aume. Bemerkungen. 
läge. Mark. Pf. 
  
  
  
  
  
  
(Ort und Datum): 
(Unterschrift der Behörde, welche die Liquidation aufgestellt hat — Spalte III der Beilage C. —) 
Daß in die vorstehende Liquida#tion nur lelce Kosten ausgenommen worden sind, welche nach dem 
Gesetz vom 13. Juni 1873 dem Reiche zur Last fallen, wird hierdurch bescheinigt. 
(Ort und Datum): 
(Unterschrift der feststellenden Behörde — Spalte IV. der Beilage C. —) 
Nach den Belägen, sowie in calculo geprüft und 
und mit Mar . Pf. (buchstäblich rc.) 
richtig befunden. 
N. N. 
(Amtskarakter.)
	        
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