Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

Beilage E. 
Staat: 
verginngenertenatie 
für die Gemeinde N. . 
Auf Grund der von der (Bezeichnung der Behörde — Spalte IV der Beilage C) Festerbellen 
Liquidation Über gewährte (Bezeichnung des Gegenstandes der Leistung) wird in Gemöbtzei, des 8 
Gesetzes Über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 129 ff.) hierdurch äaschn 55 
die Gemeinde . im (Verwaltungsbezir!) 
1. für „Nattralverpflegung von auf Teage einschließlich (ausschließlich) 
ark . 
2. ser sl von Marschfourags, nämlich 
Pefe afer Mar . L 
...-. - .. . . . . Mark . . Pf. 
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3.2c 
Zufammen... ark 
tachstäblich) nebst 4 Prozent Zinsen vom 1. . 18 . eb aus der Reichs-Hauptkasse zu 
ordern hat. 
NMNMNM. den en 18 
(L. 8.) (Unterschrift der zuständigen Behörde — Spalte VI der Beilage C. —) 
· Berlin, den 30. April 1676. 
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameskc. 
Nr. 734. 4. 76. M. O. D. 2.
	        
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