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Armee-Verordnungs-Rlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
10. Jahrgang. Gerlin, den 4. Juni 1876. Nr. 13.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumeralionspreis dieses Blattes beträgt 1X& 50 3X)08. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letßzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preie derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 -. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 145.
Disziplinarstrafbefugniß der den bezirkt Kommandos Berlin, I. Breslau und Köln zugetheilten
Stabsoffiziere bezw. Hauptleute.
Jc bestimme, daß den nach Passus 5 Meiner Ordre vom 30. Dezember v. J. den Bezirls-Kommandos
Verlin, I. Breslan und Köln zugetheilten Stabsofsizieren oder Hauptleuten innerhalb des ihnen zugewiesenen
Geschäftsbercichs den Mannschaften des Beurlaubtenstandes gegenüber nach Analegie der Vorschrift im §. 2
kr. 1 der Landwehrordnung die Disziplinar-Strafgewalt eines Landwehr-Bezirks= deurs ebenfalls zu-
steht. Das Kriegs-Ministerimm hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 9. Mai 1876. ·
Wilhelm.
v. Kamele.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 16. Mai 1876.
Vorstehende Allerhöchste Kabinels= Ordre wird hiermit zur Kenntniß ver Armec gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 481. 5. 76. A. 2.
2
Nr. .
Beförderung der zur Leibgendarmerie kommandirten Unteroffiziere.
Auf ven Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß den zur Leibgendarmerie kommamdirten Unteresstfieren
diejenigen Vergünstigungen zu Theil werden, welche nach §. 5 der stimmungen über Beförderung der Unter-
offiziere vom 32. Juni 1873 den etatsmäßigen Schreibern gewährt sind. Das Kriegs-Ministerium hat hier-
nach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 16. Mai 1876.
Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 30. Mai 1876.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armec gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kamekc.
An das Kriegs-Ministerium.
No. 648. 5. 76. A. 1.