Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Kemmandos die gleichzeitig kommandirten, mit Transportmitteln ausgerüsteten oder auf der Eisenbahn rc. 
beförderten Mannschaften zu begleiten, entbunden werden können, wird hierdurch für die Folge auch auf die- 
jenigen Kommandos von 20 A##n resp. Pferden und darunter ausgedehnt, bei welchen die Mannschaft auf 
den Fusimarsch angewiesen ist. Ausgenommen hiervon sind die Fourier-Kommandos. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 537. 3. M. 0. D. 3. 
Nr. 154. 
Bakanzenlisten. 
Berlin, den 14. Mai 1876. 
Die Landwehr-Bezirks-Kommandos werden fortan von den Vakanzenlisten je ein Exemplar für ihr Büreau 
und außerdem soviel Exemplare erhalten, als sie ctatsmäßige Feldwebel haben. 
Diejenigen Landwehr-Bezirks-Kommandos, welchen die Vakanzenlisten bisher in einer größeren Anzahl 
von Exemplaren zugegangen sind, werden sie in derselben Anzahl auch ferner erhalten, soweit nicht in Folge 
Erlasses 5 15. #grbr v. J. — A.-V.-Bl. S. 246 — die Ueberweisung einer geringeren Zahl ausdrücklich 
cantragt ist. 
D Kriegs- Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
J. A. 
v. Caprivi. Blume. 
No. 39. 4. 76. A. 2. 
Nr. 155. 
Vierter Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 19. Jannar 1876. 
Die Großherzogliche Realschule zu Darmstadt ist als eine im Sinne des §F. 90 2.a. des ersten Theils der 
Deutschen Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 berechtigte Nealschule I. Ordnung anerkannt und als solche 
in die Kategorie derjenigen höheren Lehr-Anstalten aufgenommen worden, bei welchen der einjährige erfolgreiche 
Beeiuch der weiten lasse zur Darlegung der wissenschaftlicdem Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militair= 
dienst genügt. 
Berlin, den 3. Mai 1876. 
Das Neichskanzler-Amt. 
Eck. 
Berlin, den 15. Mai 1876. 
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß gebracht. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
88· Nin sierium; l 
v. Caprivi. v. Wobeser. 
No. 480. 5. 76. A. 1. 
Nr. . 
AnlegnagIttMituluteusAbzeicheaSeiten-»verviekjöhtigFreivilliqendercavallttienah 
vollendeterdreijahrlqtrDienstzcin 
Berlin, den 17. Mai 1876. 
Zur Beseitigung von Lreifein wird im Einverständniß mit dem Allgemeinen Kriegs-Departement bemerkt, 
daß der Anlegung der Kapitulanten-Abzeichen Seitens der vicrjährig Freiwilligen der Kavallerie, welche eine 
dreijährige Dienstzeit vollendet haben, kein Bedenken entgegen steht. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie--Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 31. 5. 76. M. O. D. 3.
	        
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