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Kemmandos die gleichzeitig kommandirten, mit Transportmitteln ausgerüsteten oder auf der Eisenbahn rc.
beförderten Mannschaften zu begleiten, entbunden werden können, wird hierdurch für die Folge auch auf die-
jenigen Kommandos von 20 A##n resp. Pferden und darunter ausgedehnt, bei welchen die Mannschaft auf
den Fusimarsch angewiesen ist. Ausgenommen hiervon sind die Fourier-Kommandos.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 537. 3. M. 0. D. 3.
Nr. 154.
Bakanzenlisten.
Berlin, den 14. Mai 1876.
Die Landwehr-Bezirks-Kommandos werden fortan von den Vakanzenlisten je ein Exemplar für ihr Büreau
und außerdem soviel Exemplare erhalten, als sie ctatsmäßige Feldwebel haben.
Diejenigen Landwehr-Bezirks-Kommandos, welchen die Vakanzenlisten bisher in einer größeren Anzahl
von Exemplaren zugegangen sind, werden sie in derselben Anzahl auch ferner erhalten, soweit nicht in Folge
Erlasses 5 15. #grbr v. J. — A.-V.-Bl. S. 246 — die Ueberweisung einer geringeren Zahl ausdrücklich
cantragt ist.
D Kriegs- Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
J. A.
v. Caprivi. Blume.
No. 39. 4. 76. A. 2.
Nr. 155.
Vierter Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 19. Jannar 1876.
Die Großherzogliche Realschule zu Darmstadt ist als eine im Sinne des §F. 90 2.a. des ersten Theils der
Deutschen Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 berechtigte Nealschule I. Ordnung anerkannt und als solche
in die Kategorie derjenigen höheren Lehr-Anstalten aufgenommen worden, bei welchen der einjährige erfolgreiche
Beeiuch der weiten lasse zur Darlegung der wissenschaftlicdem Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militair=
dienst genügt.
Berlin, den 3. Mai 1876.
Das Neichskanzler-Amt.
Eck.
Berlin, den 15. Mai 1876.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß gebracht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
88· Nin sierium; l
v. Caprivi. v. Wobeser.
No. 480. 5. 76. A. 1.
Nr. .
AnlegnagIttMituluteusAbzeicheaSeiten-»verviekjöhtigFreivilliqendercavallttienah
vollendeterdreijahrlqtrDienstzcin
Berlin, den 17. Mai 1876.
Zur Beseitigung von Lreifein wird im Einverständniß mit dem Allgemeinen Kriegs-Departement bemerkt,
daß der Anlegung der Kapitulanten-Abzeichen Seitens der vicrjährig Freiwilligen der Kavallerie, welche eine
dreijährige Dienstzeit vollendet haben, kein Bedenken entgegen steht.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie--Departement.
v. Hartrott. Dresow.
No. 31. 5. 76. M. O. D. 3.