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Nr. 161.
Abschlußnummer in Recklinghansen.
Berlin, den 23. Mai 1876.
Di. Abschlußnummer im Aushebungs-Bezirk Recklinghaufen beträgt nicht 515, sondern 204.
Dies wird zur Berichtigung der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1875 gezogenen
höchsten Loosnummern 2c. hiermit bekannt gemacht.
Kriegs-Ministerium Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Caprivi. v. Wobeser.
No. 693. 5. 76. A. 1. ——
Nr. 162.
Fahren der Tornister bei den Märschen der Truppen.
Berlin, den 23. Mai 1876.
s wird hierdurch genehmigt, daß auf Märschen, sobald bei groster Hitze nach dem pflichtmäßigen Ermessen
des Befehlshabers hn- marschirenden Truppe ervensnchtlich Menschenleben auf dem Spils stehen, sa
Tornister der Mannschaften gefahren werden dürfen. Ist eine derartige Anordnung getroffen worden, so hat
der betreffende Befehlshaber der vorgesetzten Kommando-Behörde ausführlichen schriftlichen Bericht unter
näherer Angabe der Gründe, welche das Fahren der Tornister nothwendig gemacht haben, zu erstatten. Diese
Berichte gelangen demnächst auf dem Instangenwege an das Kriegs-Ministerium.
Die zum Fahren der Tornister erforderlichen Fuhrwerke sind zu den billigsten Preisen zu ermiethen.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Dresow.
No. 450. 1. 76. M. O. D. 3.
Nr. 163.
Ansfertigung don Requisitionsscheinen bei Bersendung von Militair-Gütern mittelst der Eisenbahn.
Berlin, den 27. Mai 1876.
E ist zur Sprache gebracht worden, daß es bei Versendung von Militair-Gütern, für welche nach pass. 8
des §. 7 des Reglements für vie Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf den Staats-Eisen-
bahnen #c. vom Jahre 1870 die Frachtsätze des gewöhnlichen Verkehrs bis zum Maximum von 5 J pro Centner
und fürle zu zahlen sind, vielfach unterlassen wird, dem Frachtbriefe den vorschristsmäpipen Requisitionsschein
cizufügen.
Da die Eisenbahn-Verwaltungen in derartigen Fällen berechtigt sind, die Fracht nach ihren Lokal-
kaiisen ohne Rücksicht auf das obige Maximum zu erheben, so werden die Militair-Behörden hierdurch ver-
anlaßt, streng darauf zu halten, daß den bezüglichen Frachtbriefen stets der vorschriftsmäßige Requisitiens-
schein beigefügt wird.
Auch ist der Letztere bei Liquidirung der Frachtkosten neben dem Frachtbriefe als Justifikatorium
erforderlich.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Hart Dresow.
rott.
Nr. 515. 2. 76. M. O. D. 3. «
N * r
Druckfehler-Berichtigung. .,
Berlin, den 27. Mai 1876.
In den mittelst kriegsministerieller Verfügung vom 14. Dezember v. J. — Nr. 1009. 11. A. 1. — heraus-
Pgbenen Abänvderungen der Bestimmungen über das Scheiben-Schießen der Infanterie für die mit Jäger-
chse M/71 bewaffnete Fuß-Artillerie und die Pionierc muß es auf Seite 13 unten „Von 50—160." Heen:
„Von 50—00 # heißen.
Kriegs-Minsterium Allgemeines-Kriegs-Departement.
v. Caprivi. v. Marklowski.
No. 590. 5. A. 1.