Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

— 139 — 
Nr. 161. 
Abschlußnummer in Recklinghansen. 
Berlin, den 23. Mai 1876. 
Di. Abschlußnummer im Aushebungs-Bezirk Recklinghaufen beträgt nicht 515, sondern 204. 
Dies wird zur Berichtigung der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1875 gezogenen 
höchsten Loosnummern 2c. hiermit bekannt gemacht. 
Kriegs-Ministerium Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Caprivi. v. Wobeser. 
No. 693. 5. 76. A. 1. —— 
Nr. 162. 
Fahren der Tornister bei den Märschen der Truppen. 
Berlin, den 23. Mai 1876. 
s wird hierdurch genehmigt, daß auf Märschen, sobald bei groster Hitze nach dem pflichtmäßigen Ermessen 
des Befehlshabers hn- marschirenden Truppe ervensnchtlich Menschenleben auf dem Spils stehen, sa 
Tornister der Mannschaften gefahren werden dürfen. Ist eine derartige Anordnung getroffen worden, so hat 
der betreffende Befehlshaber der vorgesetzten Kommando-Behörde ausführlichen schriftlichen Bericht unter 
näherer Angabe der Gründe, welche das Fahren der Tornister nothwendig gemacht haben, zu erstatten. Diese 
Berichte gelangen demnächst auf dem Instangenwege an das Kriegs-Ministerium. 
Die zum Fahren der Tornister erforderlichen Fuhrwerke sind zu den billigsten Preisen zu ermiethen. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 450. 1. 76. M. O. D. 3. 
Nr. 163. 
Ansfertigung don Requisitionsscheinen bei Bersendung von Militair-Gütern mittelst der Eisenbahn. 
Berlin, den 27. Mai 1876. 
E ist zur Sprache gebracht worden, daß es bei Versendung von Militair-Gütern, für welche nach pass. 8 
des §. 7 des Reglements für vie Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf den Staats-Eisen- 
bahnen #c. vom Jahre 1870 die Frachtsätze des gewöhnlichen Verkehrs bis zum Maximum von 5 J pro Centner 
und fürle zu zahlen sind, vielfach unterlassen wird, dem Frachtbriefe den vorschristsmäpipen Requisitionsschein 
cizufügen. 
Da die Eisenbahn-Verwaltungen in derartigen Fällen berechtigt sind, die Fracht nach ihren Lokal- 
kaiisen ohne Rücksicht auf das obige Maximum zu erheben, so werden die Militair-Behörden hierdurch ver- 
anlaßt, streng darauf zu halten, daß den bezüglichen Frachtbriefen stets der vorschriftsmäßige Requisitiens- 
schein beigefügt wird. 
Auch ist der Letztere bei Liquidirung der Frachtkosten neben dem Frachtbriefe als Justifikatorium 
erforderlich. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hart Dresow. 
rott. 
Nr. 515. 2. 76. M. O. D. 3. « 
N * r 
Druckfehler-Berichtigung. ., 
Berlin, den 27. Mai 1876. 
In den mittelst kriegsministerieller Verfügung vom 14. Dezember v. J. — Nr. 1009. 11. A. 1. — heraus- 
Pgbenen Abänvderungen der Bestimmungen über das Scheiben-Schießen der Infanterie für die mit Jäger- 
chse M/71 bewaffnete Fuß-Artillerie und die Pionierc muß es auf Seite 13 unten „Von 50—160." Heen: 
„Von 50—00 # heißen. 
Kriegs-Minsterium Allgemeines-Kriegs-Departement. 
v. Caprivi. v. Marklowski. 
No. 590. 5. A. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.