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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
10. Jahrgang. terlin, den 17. Juni 1876. Nr. 14.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteliahride Pränumerationspreis ness Blattes beträgt 1.4 — Abonnirt kann rare SAußerhald bei den
stanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin der Expedition, Kochstra 69.
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besonders eine Preisermäßigung festgesett ist.
Nr. .
Auflösung der Gewehr-Revisions-Kommission in Sömmerda.
Auf den Mir Khaltenen Vortrag 2— Ich: Die Gewehr-Revisions-Kommission zu Sömmerda ist zu
einem von dem Kriegs-Ministerium näher zu bezeichnenden Zeitpunkte aufzulösen.
Das Kriegs-Ministerium de hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 9. Mai 1
Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 8. Juni 1876.
Vorstehender Auszug aus der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 9. Mai 1876 wird mit dem Hint
wefügen zur zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die Auflösung der vorgenannten Kommission mit dem 20. Juni
1
An das Kriegs-Ministerium.
Bieun augen auf Lieferung von Waffentheilen, eeren, Werkzeugen 2c. dürfen von Truppentheilen
und Militair-Behörden nicht mehr in Sömmerda gemacht werd
Zur Revision und Abnahme von Zündhütchen, welche sernerweit in Sömmerda angefertigt werden,
verbleibt d#felbst ein Kommando, welches der Direktion der Munitionsfabrik in Erfurt Wr wird.
Kriegs-Minißtrium.
v. Kameke.
No. 122. 6. Art. 1.
Nr. 167.
Bestimmungen über Kapitulationen.
Auf den Mit gehaltenen Vortrag genehmige Ich unter Aufhebung aller entgegenstehenden Festsetzungen die
beolgenen Bs# immungen Über Kapitulationen. Das Kriegs-Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu
veranlassen.
Berlin, den 8. Juni 1876.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 8. Juni 1876.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 511. 4. 76. A. 1.