Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Dieselben dürfen, so lange sie dienstbrauchbar sind, nur nach Maßgabe der Festsetzung unter f. der 
Ausführungs-Bestimmungen zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 22. Juni 18737) gegen ihren Willen aus 
dem Dienst entlassen werden. 
12. Die Truppentheile sind berechtigt, Kapitulanten unter Vorbehalt anzunehmen, d. h. sich während 
eines bestimmten Zeitraums, welcher jedoch 3 Monate nicht Überschreiten darf, das Recht der jederzeitigen 
Kndigung. der Kapitulation vorzubehalten. 
Dieser Vorbehalt ist unter der Kapitulations-Verhandlung ausdrücklich zu vermerken. 
13. Kapitulanten, deren Kapitulation während des mobilen Zustandes oder einer von Seiner Majestät 
dem Kaiser und Könige angeordneten außergewöhnlichen Verstärkung ihres Truppentheils abläuft, dürfen ihre 
Entlassung aus dem Dienst erst bei der Pemobilmachung oder Ueberführung ihres Truppentheils auf den 
Friedensstand fordern. 
Berlin, den 8. Juni 1876. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Schema. 
Kapitulations-Verhandlung. 
Der . . . . . . ... (Cherge, Vor= und Zunamenn)) geboren den... ten. ..... . 18 . .. zu 
......... (Okt,Bekroc-tungsbezitk,Bandesstaat),welchervon..»........«th........bu......... 
(genaue Bezeichnung des Truppentheils) gedient hat, will eine Kapitulation eingehen. 
Derselbe erklärt: · . 
Jchkapitulirevon.·....... bis......... mit dem (Regiment, selbstständigen Bataillon, Bezirks. 
Kommando, Behörde) und erkläre, daß ich diesen Entschluß (selbstständig oder mit Zustimmung meines Vaters 
oder Vormundes) und nach reiflicher Ueberlegung gefaßt habe. ·· 
Mir ist bekannt, daß diese Kapitulation aufgehoben werden darf, sobald meine Versetzung in die 
2. Hasse des Soldatenstandes oder meine Degradation erfolgt, oder sobald ich zu einer Freiheitsstrafe von 
sechs Wochen oder zu einer höheren Strafe gerichtlich verurtheilt werde. · 
Auch weiß ich, daß bei Eintriti einer Mobilmachung oder von Seiner Majestät dem Kaiser und 
Könige angeordneten außergewöhnlichen Verstärkung meines Truppentheils, ich erst bei der Demobilmachung 
oder Ueberführung meines Truppentheils auf den Friedenstand meine Entlassung aus dem Dienst fordern 
darf, sowie daß ich den Bestimmungen über Versetzung unterworfen bin, wie alle Üübrigen Mannschaften des 
aktiven Dienststandes. 
Indem ich mich diesen Bedingungen ausdrücklich unterwerfe, bitte ich, zu meiner Kapitulation die 
höhere Bestätigung einzuholen. 
Vor= und Zuname des Kapitulanten. 
  
Für vie Richtigkeit 
... (COrt, Datum) - 
Lieutenant. 
Bestätigt 
... . . . (Ort, Datum) ... ... 
  
*) Unteroffiziere von zwölffähriger und längerer Dienstzeit dürfen nicht nur bel Versetzung in die 2. Klasse des 
Soldatenstandes, sondern auch, wenn sonstige gewichislge Gründe ausnahmsweise ihr Ausscheiden aus dem Dienst erforderlich 
erscheinen lassen, gegen ihren Willen entlassen werden. 
Den Betreffenden ist jedoch sechs Monate vorher durch den Truppentheil von der bestehenden Absicht protokollarisch 
Kenntniß zu geben; außerdem bleibt vor der Entlassung dle Genehmigung des General-Kommandos einzuholen, welches 
nach eigenem Befinden auch noch ein welteres Hinausschleben des Entlassungs-Termlns verfügen darf.
	        
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