Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Nr. 179. 
Kohlenkasten und Feuerhalen für Festungsgefängnisse. 
Berlin, den 10. Juni 1876. 
Die für die Truppen-Kasernements etatsmäßigen eisernen Kohlenkasten und Feuerhaken sind auch für die- 
enigen Festungsgefängnisse, bei welchen die Steinkohlenfeuerung eingeführt ist, zu beschaffen, und zwar die 
Kohlenkasten nach Maßgabe des Abgangs der vorhandenen Brennmaterialien-Kasten bezw. sonstiger zur Auf- 
bewahrung, des Brennmaterials benutzter Utensilien. 
urch entsprechende Maßregeln ist ein Mißbrauch der Feuerhaken Seitens der Gefangenen zu 
  
verhüten. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. Blume. 
No. 541. 5. A. 2. 
  
Nr. 180. 
Bierter Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 19. Jannar 1876. 
E- wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die dem Thurn'schen Erziehungs-Iustitute zu 
Altona provisorisch ertheilte Genehmigung zur Uusstellung gültiger Zeugnisse Über die wissenschaftliche Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Militairdienst zurückgezegen worden ist. 
Berlin, den 21. Mai 18676. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
Berlin, den 10. Juni 1876. 
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß gebracht. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines-Kriegs-Departement. 
v. Voigts-RNhetz. v. Caprivi. 
No. 283. 6. A. I.
	        
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