— 148 —
Nr. 179.
Kohlenkasten und Feuerhalen für Festungsgefängnisse.
Berlin, den 10. Juni 1876.
Die für die Truppen-Kasernements etatsmäßigen eisernen Kohlenkasten und Feuerhaken sind auch für die-
enigen Festungsgefängnisse, bei welchen die Steinkohlenfeuerung eingeführt ist, zu beschaffen, und zwar die
Kohlenkasten nach Maßgabe des Abgangs der vorhandenen Brennmaterialien-Kasten bezw. sonstiger zur Auf-
bewahrung, des Brennmaterials benutzter Utensilien.
urch entsprechende Maßregeln ist ein Mißbrauch der Feuerhaken Seitens der Gefangenen zu
verhüten.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. Blume.
No. 541. 5. A. 2.
Nr. 180.
Bierter Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 19. Jannar 1876.
E- wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die dem Thurn'schen Erziehungs-Iustitute zu
Altona provisorisch ertheilte Genehmigung zur Uusstellung gültiger Zeugnisse Über die wissenschaftliche Be-
fähigung für den einjährig-freiwilligen Militairdienst zurückgezegen worden ist.
Berlin, den 21. Mai 18676.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Berlin, den 10. Juni 1876.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß gebracht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines-Kriegs-Departement.
v. Voigts-RNhetz. v. Caprivi.
No. 283. 6. A. I.