Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Nr. 188. 
Vergütungssätze für Brot und Fourage und Vergütungs-Preis für den aus Preußischen Magazinen 
an Kadetten--Anstalten verabreichten Roggen pro II. Semester 1876. 
Berlin, den 28. Juni 1876. 
In dem Zeitraum vom 1. Juli bis Ende Dezember 1876 sind nach den von den resp. Kriegs-Ministerien 
erfelgten Festsetzungen zu vergüten: 
A. bei den nachstehend bezeichneten Kentingenten des Deutschen Reichsheeres als Garnison-Brotgeld, 
sowie für nicht abgehobene tarifmäßige Fourage, ferner für gegen Entgelt gewährte Übertarifmäßige 
Rationen und Natienstheile, endlich für überhobene Brot. und Fourage-Beträge, letztere mit dem 
verordneten Zuschuß von 25/ — §F. 131 des Natural-Verpflegungs-Negl ts für den Frieden. — 
(Für die Hewährung der Geldvergütung statt etatsmäßiger Rationen an Offiziere, Aerzte 
und Beamte sind die in der kriegsministeriellen Verfügung vom 1. Januar 1876, betr. Gewährung 
von Natural-Verpflegungs= r2c. Kompetenzen auf Grund des Reichs-Militairetats für 1876 — 
A.-V.-Bl. von 1876 Nr. 1 S. 3 Ziffer 3 — getroffenen Bestimmungen maßgebend.) 
  
  
  
  
  
  
für die tägliche für die monatliche für eingeine Fourage 
leichte schwere sleichte mitt- iche schwer brorobro 
l Imqu 50K.50K.50x. 
Brotportion Fourage-Rotion Hafer#Heu Stroh 
EIIIIEIIEEIEEIIIEIIrIIIEIIIIEIII 
  
I. Preußische Armee und die 
unter Preußischer Verwaltung 
  
stehenden Kontingente: 
a. Garde-Korps, 1. bis 7. u. 9. 
Armee-Korps (einschl. der 
Großherzogl. Mecklenburg. 12 16 
Truppen) 14. u. 15. Arme-. — 
Kors 48. pro Brot à 3 K. 
v. 8. 10 11. Armee,Korps u., 12½—6 
25.(Großh. Hess.) Divisson 50 Jpro Brot à 3K. 
  
  
U. 12. (Königl. Sächsisches) 12% 16½ 37 20|3893] 0 24 3 74 
Armee-Kords .. 50— pro Brot à33 K. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Für Truppen und einzelne Empfänger, welche außerhalb des Geschä bereiches der Intendantur ihres 
Armee-Korps stehen, gelten besigich der Brotportion die Sätze desjenigen Armee-Korps, von dessen Inten- 
dantur an dem Standorte die Sicherstellung der Brotverpfleßung erfolgt. 
B. Für den aus Preußischen Magazinen an Kadetten-Anstalten verabreichten Roggen 8.#128.J pro 50 Kgr. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie--Departement. 
v. Hartrott. Koellner. 
  
No. 582. 6. M. O. D. 2. 
Berichtigung: In der Bekanntmachung Nr. 168, S. 144 dieses Blattes ist in der ersten Zeile hinter: 
° 8§. 38 und 39“ noch aenbusckalten: „Absatz 1“. 
 
	        
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