Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Armee-Verordnungs-latt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
10. Jahrgang. Gerlin, den 13. August 1876. Nr. 17. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 74. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern bieses Blattes; der Preis derselben richtet si nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
  
  
Nr. 207. 
Abänderung des Pferde-Aushebungs-Regl ts dom 12. Juni 1875. 
Auf den Bericht vom 17. Juni d. Is. genehmige Ich die Abänderung des §. 25 Absatz 4 des Pferde- 
Aushebungs-Reglements vom 12. Juni 1875 dahin, daß den landräthlichen B raugehlülfen, welche außer- 
halb des Kreisorts bei der Musterung des Pferdebestandes und bei der Aushebung der Mobilmachungspferde 
mitwirken, Tagegelder mit 5 Mark für den Tag und Neisetsten mit 30 Pf. für das Kilometer bei Reisen 
auf dem Landwege, resp. mit 10 Pf. für das Kilometer, neben 2 Mark für jeden Zu= und Abgang, bei 
Reisen auf Eisenbahnen und Dampfschiffen zu gewähren sind. 
Bad Ems, den 29. Juni 1876. 
Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. v. Kameke. 
An die Minister der Finanzen, des Innern und des Krieges. 
Berlin, den 4. August 1876. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht, um hiernach die 
u0 Exemplare des Preußischen Pferde-Aushebungs-Reglements vom 12. Juni 1875 entsprechend 
zu berichtigen. 
Kriegs-Ministerlum. 
J. V 
v. Voigts-Rhe#. 
No. 832. 7. 76. A. 1. 
Nr. 208. 
Meldepflicht der zum Gebrauch der Aa#chen-Burtscheider Bäder beurlaubten Offiziere. 
Berlin, den 22. Juli 1876. 
Uneer ezugnahme auf §. 28 des 1. Abschnitts der Instruktion, betreffend den Garnisondienst, vom 9. Juni 1870, 
wird hierdurch zur Behebun von Zweifeln bekannt gemacht, daß Offiziere, welche zum Gebrauch der Bäder 
Aachen-Burtscheid beurlaubt sind, sich beim Garnison-Aeltesten von Aachen auch dann zu melden haben, wenn 
sie in Burtscheid Wohnung nehmen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke.
	        
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