Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Nr. 1 bis 5 hinsichtlich der von den Truppen zc. auszustellenden Bescheinigungen Üüber empfangene Mund- 
verpflegung, Fourage, Holz und Lagerstroh, über gestellten Vorspann und gewährtes Quartier bestimmte 
Formulare vorgeschrieben. 
Diese Formulare, welche für den Mobilmachungsfall von den Truppen 2c. zu beschaffen sind, kann 
die Staatsdenetere, der Natur der Sache nach nicht vorräthig alten, wird dieselben aber einmal im 
September dieses Jahres abdrucken lassen, und dabei viejenigen Bestellungen berücksichtigen, welche bei ihr 
bis zumg 1. September d. Is. gemacht werden. 
Die Formulare werden in ganzen Bogen, von welchen 100 Bogen 2 /4 60 J7 kosten sollen, geliefert 
werden, und befinden sich von den Forunlerel A 1, A 2, A 3 und A 4 je zwei Süück auf einem Bogen, 
von dem Jerulur A 5 bagegen vier Stück. 
Die Bestellungen si 1 nd hiernach nur auf die zu liefernde Bogen zahl zu richten und möglichst auf 
volle Hunderte abzurunden. 
Königliche Staatsdruckerei. 
Busse. 
Berlin, den 9. August 1876. 
Vorstehendes wird mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß die Kosten der etwa gewünschten 
vorsorglichen Beschaffungen der qu. Formulare aus den Büreaukostenfonds zu bestreiten sind. 
Kriegs- Aisteriumn Militatr-Oekonomie-Departement. 
v. art 
ott. Glogau. 
Nr. 675. 7. 76. M. O. D. 1. 
Nr. 220. 
Reduktion des Lehr-Infanterie-Bataillons auf die eetswähige Stan#n-Komhagute. 
erlin, den 10. August 1876. 
Die Reduktion des behr-Infanterie Bataillons auf die etatsmäßige Stamm-Kompagnie wieder in diesem 
Jahre am 25. September stattfinden 
Kriegs. Ministerium; Allgemeines E“o Departement. 
J. V 
v. Voigts-Rhetz. v. Merckel. 
No. 197. 8. A. I. 
Nr. 221. 
Feststellung des Verkaufspreises der Vorschriften über dos r- bezw. das Bajonetfechten der 
Infanterle vom 6. April 187 
Berlin, den 10. August 1876. 
Es- wird bekannt Femacht, daß der Verkaufspreis für jedes Druck-Exemplar 
Vorschriften über das Turnen der Infanteric auf 80 P 
# Vorschristen Über das Bajonetfechten der Infanterie all nno 
festgestellt worden *. m diesen Preisen können jene Vorschriften von der Hofbuchhandlung von E. S. Mittler 
r— Gon, hier, Kochstraße 69. 70. bezogen werden. 
Allgemeines Kreiegs- Departement. Armee Abtheilung B. 
Blu v. nthe-Fink. 
Nr. 173. 8. A 2. 
 
	        
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