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8) Aenderungen duen nach erfolgter Anerkennung der Richtigkeit der einmal gemachten Angaben selbst.
ständig nicht mehr vorgenommen werden. Sind Irrthümer in den Personalbogen entdeckt, so ist
bezüglich der Berichtigung mit dem betreffenden Offizier 2c. in Verbindung -u treten und nach Fest-
stellung eines etwaigen Irrlhums der Admiralität unverzüglich direkte Mittheilung zu machen.
9) Jeder Offizier 2c., über welchen Personalbogen zu führen sind, hat persönlich ein Exemplar des
Personalbogens nach anliegendem Schema B. zu führen.
10) Bei sämmtlichen Eingaben, die 46 auf Uebersendung der Personalbogen beziehen, fallen die An-
schreiben fort, falls sie nicht zur rluterung nothwendig sind.
11) In den Personalbegen sind die Avelsprädikate nach Angabe der gedruckten Rang= und Quartier-
liste festzuhalten, es sei denn, daß einem Offizier 2c. nach Erscheinen derselben die Allerhöchste Ge-
nehmigung zur Führung eines anderweiten Prädikats ertheilt worden ist.
12) Die Formulare zu den Personalbogen sind von der Königlichen Staats-Druckerei zu beziehen.
Berlin, den 29. Februar 1876.
. v. Stosch.
A. 1348. Ib.
Personal-Bogen Schema 4
des
Enstav Adolph IX.,
geb. den 10. Mai 1825 zu Stralsund in Pommern.
% Akten-Nummer .
Neligion. Kofnane und Stand Vor-= und Familien = Name
es Baters. der Mutter. der Gattin.
Evangelisch. Gustav, war Regierungs-Rath, todt seit Margarethe, geb. X., todt Hermine, geb. 1.
s 25. November 1861, Stralsund. seit 10. a#n 1857. 6
Söhne. Töchter.
geb. 18. August 1856, Rufname Gustav, geb. 10. November 1859, Rufname Marie,
geb. 7. Februar 1858. Rufname Felix, geb. 25. April 1863, Rufname Hermine.
geb. 13. Oktober 1865, Rufname Oskar,
gest. den 26. August 1866.
Erziehung: GOnasium in Stralsund in den Jahren von 1831 bis 1841 mit dem Zeugniß der Reise für
Ober--Sekunda abgegangen.
. . .«24.Apti11849indiedeatscheMarine,
Diensteintritt: :. Juni 1852 in die damalige Königl. Preuß. Marine als Auxiliar-Offizier.
a. Beginn der Dienstzeit: 11. Juni 1852.
Erläuternde Zusätze in Bezug auf) b. Seefahrtszeit in der Handels-Marine: 3 Jahr 2 Monat 15 Tage.
die pensionsberechtigende Dienstzeit: [c. Dienstzeit in der deutschen Marine: 3 Jahr 7 Tage.
d. Kriegsjahre (3) 1849, 1864 und 1866.
Civilverhältniß:
Wohnsitz: