Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Orden und Auszeichnungen: Mizenache Feldzüge, Schlachten, 
a. Preußische. *r b. anderc. elagerungen und Gefechte. 
R. A. O. 4. (6. 6. 62) PNTP2 (15. 1. 74). 1849 5. 6. am Bord der Deutschen Corvette 
d. Schw. z. R. A. O. 4. #2 (20. 7. 75). Barbarossa gegen die Dänischen Korvetten 
(10. 4. 64). 0FP# (18. 11. 75). Valkgrien und Geyser bei Helgoland. 
Kr. O. 3. mit Schw. 1864 gegen Dänemark 17. März, Gefecht 
. 1. 67.) bei Jasmund. 
D. Kr. (26. 6. 70). 1866 gegen Oesterreich, und dessen Verbün- 
R. A.-O. 3. mit d. Schl. u. dete, 17. Juni, Ueberrumpelung der 
Schw. a. R. (18. 1. 73). Strandbatterie bei Brunshausen und Ein- 
nahme von Stade. 
  
  
(Anerkennungs-Vermerk) 
Anlage 1. 
Bemerkungen zum Schema A. (Personalbogen). 
1) Der Personalbogen wird nur einmal aufgestellt und es ist auf die zweckmäßige Aufbewahrung, so- 
wie eine behutsame Behandlung desselben Bedacht zu nehnen Der Personalbogen soll alles das- 
jenige enthalten, was zum Nachweis der vollständigen Dienstlaufbahn erforderlich und von den 
sonstigen Verhältnissen des qu. Offiziers 2c. zu wissen wünschenswerth ist. 
Der Uebersichtlichleit wegen ist einzelnen Rubriken ein geringerer Raum zugemessen, als zur 
Aufnahme der vollständigen Bezeichnungen erforderlich ist. Wo der Raum hierzu nicht ausreicht, sind 
Abkürzungen in der gebräuchlichsten Weise, jedoch so vorzunehmen, daß das betresfende Wort ge- 
nügend margquirt und unzweifelhaft nicht für etwas anderes gelten kann. 
2) Die Akten-Nummer wird von den zuständigen Behörden nach der ersten erfolgten Aufstellung eines 
Personalbogens diesem gegeben, ist unveränderlich und wird dem Marinetheil r2c. unverzüglich mit- 
etheilt. 
3) Ebhet. sämmtliche Vornamen anzugeben, der Rufname ist zu unterstreichen; die Vornamen sind 
deutsch, der Familienname ist lateinisch zu schreiben. 
4) In der Rubrik „Stand des Vaters“" ist dessen letztes dienstliches oder privates Verhältniß anzugeben, 
und falls derselbe verstorben, „todt“, wie auch der letzte Wohnort und der Sterbetag linzuzufgen= 
5) Auch bei der Mutter und der Gattin ist event. hinzuzufügen „todt“ unter Angabe des Todestages. 
Die verstorbenen Kinder sind, sofern sie bereits Namen erhalten hatten, ebenfalls aufzunehmen; in 
solchen Fällen ist der Todestag unmittelbar hinter dem Tage der Geburt, wie folgt, anzugeben: 
18 
„gest. den .. ten 
6) v der Angabe des Diensteintritts ist der betreffende Marinetheil resp. Truppentheil incl. Kompagnie 
zu nennen, auch anzugeben, in welcher Eigenschaft der Eintritt erfolgt ist. 
Hat der betreffende Offizier 2c. 60h während einer Zeit außer Dienst befunden, so ist der 
Tag des Wiedereintritts ebenfalls anzugeben. 
In der Rubrik „Erläuternde Zusätze für die Berechnung der pensionsberechtigenden Dienstzeit“ finden 
alle diejenigen Daten Aufnahme, welche hierzu erforderlich sind, z. B.: 
Beginn der pensionsberechtigenden Dienstzeit (lob vom Beginn des 18. Lebensjahres ab, oder 
vom Tage der ersten Einschiffung in Fällen, wo bieselbe vor jenem Termin erfolgt ist); 
zur Hässe in Anrechnung kommende Seefahrtszeit in der Handelsmarine vom Beginn des 
18. Lebensjahres ab; 
Dienstzeit in der Armce oder sonst in Staatsdiensten und in fremden Marinen; 
Kriegsjahre. " 
— 
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