Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

— 221 — 
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 28. Oktober 1874 (A.-V.-Bl. S. 220) wird darauf auf- 
merksam gemacht, daß in diesen Fällen den von der Begleitung dispensirten Offizieren die verordnungsmäßigen 
Reise-Kompetenzen nicht zustehen, vielmehr dürfen denselben eben so wie den vom Kommandoorte aus etwa 
beurlaubten Offizieren nur diejenigen Kompetenzen gewährt werden, auf welche sie Anspruch gehabt hätten, 
wenn sie bei dem Kommando verblieben wären. 
Die Zahl der bei einem solchen Kommando befindlichen Offiziere kommt hierbei nicht in Betracht. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
Jo. 711. 10. M. O D. 3. 
Nr. 291. 
Eröffnung der Eisenbahn Scherfede—Holzminden. . 
Berlin, den 31. Oktober 1876. 
Die Eisenbahnstrecke zwischen Scherfede und Holzminden ist am 15. Oktober d. Is. eröffnet worden. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 905.10. M. O. D. 3. 
- Nr. 292. 
Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Berlin, den 27. Oktober 1876. 
Nachstehende Bekanntmachung des Verwaltungs-Raths der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee 
und Marine wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 1002. 10. K. M. 
Bekanntmachung 
der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Wir erlauben uns hierdurch Folgendes zur Kenntniß der Armee und Marine zu bringen. 
J. 
Zum nächsten Aufnahmetermin, 
dem 1. Jannar 1877 
werden Neu-Anmeldungen von Versicherungs-Anträgen Seitens der diesseitigen Direktion bis spätestens 
zum 15. Dezember 1876 
jederzeit entgegengenommen. u 
Seit dem 1. Jannar 1876 werden bei der diesseitigen Anstalt nur Summen von 500 Mark 
* 20.000 Mark N.-W. und dazwischen nur solche Summen versichert, welche durch 500 theilbar 
III. 
Die Königlichen Truppentheile und die Herren Ober-Militair-Aerzte, mit denen die Direktion in ge- 
schäftlichem Verkehr steht, werden hierdurch wiederholentlich ersucht: die Converts der an die diesseitige 
Anstalt abzusendenden Briefe mit dem vorschriftsmäßigen Vermerk: „Portopflichtige Dienstsache“, sowie 
dem Diensistegel 2c. zu versehen.
	        
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