Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Unterricht in mehreren Klassen zu ertheilen. Die hierdurch bedingte Inanspruchnahme zahlreicherer 
Lehrkräfte macht sich durch Zeitgewinn bezahlt. Mehrklassigen Regimentsschulen wird aus dieser 
Rücksicht der Vorzug vor einklassigen Bataillonsschulen zu geben sein. 
o eine oder zwei einzelne Eskadrons eines Kavallerie-Regiments mit Truppentheilen der 
Infanterie in einer Garnison sammmensteben, können dieselben, nach Vereinbarung der Regiments- 
Kommandeure, sich einer Infanterie -Kapitulantenschule anschließen. Das Gleiche gilt für den 
Unterricht bei den Train-Bataillonen. " 
4) Der Unterricht beginnt alljährlich spätestens Mitte Oktober. Die Zahl der wäüchentlich in den ein- 
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zelnen Klassen zu ertbeilenden Stunden und die Dauer des Jahreskursus ist unter Berücksichtigung 
der Interessen des Truppendienstes, die stets vorgehen, so zu bestimmen, daß der Zweck des Unter- 
richts in möglichster Vollständigkeit erreicht wird. 
Für den Unterricht in der Deutschen Sprache, im Lesen, Schreiben und Rechnen, — namentlich auf der 
weiten Stufe — sind, soweit hierfür die verfügbaren Mittel ausreichen, thunlichst geeignete Elementar= 
ehrer zu engagiren. Die Auswahl dieser bLehrer erfordert besondere Sorgfalt wegen des Alters und 
des Bildungsgrades der Schüler, und empsfiehlt es sich zu diesem Zwecke, mit den höheren Schul- 
behörden in Veroimonng zu treten. 
Wo der Unterricht in den vorgenannten Lehrgegenständen nicht durch Civillehrer ertheilt 
werden kann, sind mit demselben Offiziere, Militairbeamte, Feldwebel zu beauftragen. Das Gleiche 
gilt als Regel für den Unterricht in allen Übrigen Lehrgegenständen. Der Unterricht in der Geographie 
und Geschichte wird stets durch Offiziere ertheilt. 
6) Welche Lehrmittel für den Unterricht zu beschaffen sind, bestimmen die Regiments= 2c. Kommandeure 
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nach den Vorschlägen der unter Nr. 2, Absatz 2, bezeichneten Offiziere. 
Die Herstellung eines dem besonderen Zweck der Kapitnlantenschulen entsprechenden 
deutschen Lesebuches ist in die Wege geleitet und wird dasselbe s. Zt. den Truppentheilen Überwiesen 
werden. Im Uebrigen ist bei Auswahl der Lehrmittel für den durch Civillehrer zu ertheilenden 
Unterricht thunlichst die in den betreffenden Schullehrer-Seminarien zur Anwendung kommende 
Methode zu berücksichtigen. 
Häusliche Arbeiten sind beim Unterricht auf der ersten Stufe nicht zu fordern, und auch auf der 
zweiten Stufe ist die Ausführung solcher Arbeiten dem freien Willen der Schüler zu Überlassen. 
II. Vorschriften für den Unterricht auf der ersten Stufe. 
Zu dem Unterricht auf der ersten Stufe sind alle Kapitulanten zu kommandiren, welche das unter 
Nr. 2 (unten) bezeichnete Maß von Kenntnissen und Fertigkeiten noch nicht besitzen, und zwar so 
lange, bis sie sich dasselbe angeeignet haben (vergl. Passus 3). 
Zu diesem Zwecke a alljährlich vor Beginn des Unterrichtskursus alle Unterofftziere 
und Mannschaften, welche im Laufe des letzten Jahres bei dem Truppentheile zum ersten Marle 
kapitulirt haben, unter Leitung der unter I., Nr. 2, Abs. 2 bezeichneten Offiziere einer Prüfung 
zu unterwerfen. Auf Grund des Resultates dieser Prüfung und der von den letztgedachten Offizieren 
zu machenden Vercchläge bestimmt der Regiments-Kommandeur, ob und event. in welcher Klasse die 
Kapitulanten an dem Unterricht Theil zu nehmen haben. Dispensation von einzelnen Unterrichts- 
gegenständen ist hierbei zulässig, wenn darin das oben bezeichnete Maß von Kenntnissen nachgewiesen ist. 
Inwieweit zu gleichem Zwecke auch viejenigen Unteroffiziere und Kapitulanten einer Prüfung 
zu unterwerfen sind, welche bereits vor dem 1. Oktober 1875 kapitulirt haben, bleibt der Bestimmung 
der Regiments- 2c. Kommandeure üÜberlassen. 
Wenn dies ohne Beeinträchtigung des Unterrichts der Kapitulanten angängig ist, dürfen 
zur ersten Stufe der Kapitulantenschule auch solche Mannschaften zugelassen werden, welche noch 
nicht koritulit haben, aber zu der Hoffnung berechtigen, daß sie dereinst zu Unteroffigieren befördert 
werden können. 
Der Unterricht auf der ersten Stufe der Kapitulantenschule erstreckt sich auf Schreiben, Lesen, Rechnen, 
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Geographie und Geschichte. 
In den einzelnen geörgeßenständen sind folgende Ziele zu erreichen: 
" in. Schreiben: eine leserliche und reinliche dentsche und laleinische Handschrift, sowie 
die Fertigkeit, Diktirtes und kurze Meldungen aus dem Dienstbereiche eines Front-Unteroffiziers 
achänollch niederzuschreiben; dabei ist auch das Schreiben arabischer und römischer Zahlen zu be- 
rücksichtigen und die Schreibart der gangbarsten militairischen Fremdwörter zu lehren.
	        
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