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Das Zaumzeug ist, übereinstimmend mit dem durch Meine Ordre vom 7. Mai 1875 fest-
Feschten Zaumzeug für die berittenen Offiziere sämmtlicher Fußtruppen (von brauem Leder, mit
eschlag [Spitzen! und Schnallen von Neusilber, mit Kehlriemen, ohne Nasenriemen und ohne
Panzerkette).
Im mobilen Verhältniß beziehungsweise beim Verlassen der Garnison können zur Fort-
schaffung der nöthigsten Bedürfnisse zwei lederne Packtaschen mitgeführt werden, welche vorn am
Sattel zu befestigen sind.
Ebenso kann zur Fertichaffung des Paletots am Hintertheil des Sattels die erforderliche
Vorrichtung angebracht wer
Das Kriegs-Ministerium — hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 2. November 1876.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 9. November 1876.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Nr. 296.
Verräthighaltung von Druckformularen zu Schießlisten bei der Königlichen Staatsdruckerei.
Berlin, den 7. November 1876.
Nach Vorschrift des Königlichen Kriegs-Ministeriums, Allgenieines Kriegs- Departement, werden Formulare
zu besonderen Schießlisten für Offiziere und Unteroffiziere ohne Bedingungen diesseits vorräthig gehalten
werden, was mit Bezug auf den ersten Nachtrag zur Formular-Preisliste der Staatsrruckerei — siehe Armee-
Verordnungs. .Blatt de 1876 S. 29 — hierdurch bekannt gemacht wird.
Die Fermulare zu den Schießlisten ohne Bedingn ugen für das Kompagnie-Schießbuch (2 Mann
pro Bogen) werden in Bogen mit der Bezeichnung Litt. A. No. 153 zum Preise von 3./¾ für 100 Bogen
und die Formulare zu den Schießlisten ohne Bedingungen für die einzelnen Ofsiziere und Unteroffiziere
in lättern mit der Bezeichnung Litt. A. No. 154 zum Preise ven 1 X für 100 Blatt ausgegeben.
Königliche Staatsdruckerci.