Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Das Zaumzeug ist, übereinstimmend mit dem durch Meine Ordre vom 7. Mai 1875 fest- 
Feschten Zaumzeug für die berittenen Offiziere sämmtlicher Fußtruppen (von brauem Leder, mit 
eschlag [Spitzen! und Schnallen von Neusilber, mit Kehlriemen, ohne Nasenriemen und ohne 
Panzerkette). 
Im mobilen Verhältniß beziehungsweise beim Verlassen der Garnison können zur Fort- 
schaffung der nöthigsten Bedürfnisse zwei lederne Packtaschen mitgeführt werden, welche vorn am 
Sattel zu befestigen sind. 
Ebenso kann zur Fertichaffung des Paletots am Hintertheil des Sattels die erforderliche 
Vorrichtung angebracht wer 
Das Kriegs-Ministerium — hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 2. November 1876. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 9. November 1876. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Nr. 296. 
Verräthighaltung von Druckformularen zu Schießlisten bei der Königlichen Staatsdruckerei. 
Berlin, den 7. November 1876. 
Nach Vorschrift des Königlichen Kriegs-Ministeriums, Allgenieines Kriegs- Departement, werden Formulare 
zu besonderen Schießlisten für Offiziere und Unteroffiziere ohne Bedingungen diesseits vorräthig gehalten 
werden, was mit Bezug auf den ersten Nachtrag zur Formular-Preisliste der Staatsrruckerei — siehe Armee- 
Verordnungs. .Blatt de 1876 S. 29 — hierdurch bekannt gemacht wird. 
Die Fermulare zu den Schießlisten ohne Bedingn ugen für das Kompagnie-Schießbuch (2 Mann 
pro Bogen) werden in Bogen mit der Bezeichnung Litt. A. No. 153 zum Preise von 3./¾ für 100 Bogen 
und die Formulare zu den Schießlisten ohne Bedingungen für die einzelnen Ofsiziere und Unteroffiziere 
in lättern mit der Bezeichnung Litt. A. No. 154 zum Preise ven 1 X für 100 Blatt ausgegeben. 
Königliche Staatsdruckerci.
	        
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