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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
10. Jahrgang. Herlin, den 22. Dezember 1876. Nr. 26.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.& 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern no
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 305.
Abänderung des §. 44 des Servis-Reglements vom 20. Februar 1868.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 26. November b. Is. ertheile Ich zu der befürworteten Abänderung
des §. 44 des durch Meine Ordre vom 20. Februar 1868 bestätigten Reglements über die Servis-Kompetenz
der Truppen im Frieden Meine Genehmigung, dergestalt, daß vom 1. Januar d. Is. ab ras Kriegs-Ministerium
ermächtigt sein soll, auf Grund eigener Prüfung rer in Betracht kommenden Verhältnisse über den Servis-
Anspruch der in dem ansezebenn Paragraphen bezeichneten Militair-Personen selbstständig zu entscheiden.
Das Kriegs-Ministerium hat dementsprechend das Weitere zu veraulassen.
Berlin, den 5. Dezember 1876.
Wilhelm.
In Vertretung des Reichskanzlers.
Hofmamt. v. Kameke.
An den Reichskanzler und den Kriegs-Minister.
Berlin, den 16. Dezember 1876.
Vorslehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 465. 12. 76. M. O. D. 4.
Nr. 306.
Dislekatlon der 2. und 3. Kompagnie 2. Thöringischen Infanterie-Regiments Nr. 32.
Berlin, den 12. Dezember 1876.
Seine Majestät der Kaiser und König haben mittels Allerhöchster Kabinets = Ordre vom 30. v. Mts. zu
bestimmen Sngt. daß am 1. April 1877 die 2. und 3. Kompagnie 2. Thüringischen Infanterie-Regiments
Nr. 32 von Cassel nach Meiningen zurückverlegt werden, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird,
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 71. 12. A. 1.