Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

  
  
  
1. 2. 8. 4. 5. 6. 7. 
no —020 
Sämmtliche Dienstverhältniß,, Gegenwärtiges Gegen= noch innehabenden 
Vornamen. Daum dund 7% Charge und Dienstverhältniß wärtigen Prenhischen Orden 
Familien- Geburt. — runnnel zur (Charge und Wohnort. und Ehrengelchen. 
Name.se# Rusaa " Truppent eil), Srnst ist e es 
n————s-r Enssangs des Amts= oder Privat. (#reis, en Sieis Eiser#en 
unterstreichen). Eisernen Kreuzes. Verhältniß. Provinz.) s E# 
  
  
  
  
  
  
  
Eisernes Krenz II. Klasse am weisen Bande. 
  
Nr. 18. 
Bezus des „Etats für die jährliche Uebungs-Munitien.“ 
Berlin, den 8. Jannar 1876. 
Das intergeichneie Degeartement beinzt mit Bezugnahme auf seine Belkanntmachung vom 19. August 1872 
Nr. 662 . II. a. (A. V. Bl. Nr. 21) in Erinnerung, daß auch der 1875 emanirte Etat für die jährliche 
1r 5. W d nur von hier auf dem Instanzen-Wege zu beziehen ist. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. Rantenberg. 
No. 150. 1. 66. Art. 1. 
Nr. 19. 
Liguidirung der Gehälter für aggregirte Ofsftziere. 
Berlin, den 8. Januar 1876. 
Unier Bäzugnehme auf die im Armee WxmpeB Blatt erfolgte Bekanntmachung des iee Ministeriums 
vom 20. Dezember 1875, wonach die Gehälter der Offiziere in bseonderen Stellungen (bisher Titel 21) fortan 
bei dem Kapitel 21 sub Titel 3 zur Verrechnung gelangen, wird hierdurch bestimmt, daß die Gehälter 
der den Truppentheilen aggregirten Offiziere von den Truppentheilen nicht mehr in ihre Verpflegungs- 
Liuigationen aufzunehmen, leudern getrennt zur Liquidation zu bringen sind. 
Grund dieser besonderen Liquidationen haben die Intendanturen die Anweisung der bezüglichen 
Ausgabebetrüge auf Titel 3 des Kapitels 21 zu bewirken.
	        
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