Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Anhalten und Abführen der nach dem 1. Januar ei 5. bu Vorschein kossenden Asenesweisungen. 
und Darlehnskassenscheine vom Jahre 1835 und beziehungsweise 1 
Berlin, den 8 - 1876. 
Di ghach stchen abgedruckte Verfügung des Herrn Finanz-Ministers an sämmtliche Rönigliche Regierungen rc. 
ts., betreffend das Anhalten und Abführen der nach dem 1. Januar d. J. noch zum Vorschein 
ben Ei Kassenanweisungen und Darlehnskassenscheine vom Jahre 1835 und beziehungsweise 1848, wird 
hierdurch bekannt gemacht. * 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 330. 1. 70. M. 0. D. 1. 
Im Verfolg meines Erruser= Erlasses vom 15. v. Mis. mache ich auf die Vorschrift des §. 3 des 
Gesetzes vom 19. Mai 1851 (G. S. S. 335) aufmerksam, wonach die bis zum Ablauf des vorigen Jahres 
bei den Einlösungskassen 46 einge angenen, präcludirten und gänzlich ungültig gewordenen, Kassenanweisungen 
und Dahrlehnskassenscheine vom Jahre 1835 und beziehungsweise 1848, wo sie etwa noch zum Vorschein 
lummen, ohne Ersatz anzuhalten und an die Königliche Haupwerwaltung der Staatsschulden irrselbs abzu- 
liefern sind. 
Hiernach ist das Weitere zu veranlassen. 
76. 
Berlin, den 6. Januar 
Der Finanz-Minister. 
  
Camphausen. 
An sämmtliche Königliche Regierungen 2c. 
Nr. 26. 
Worssberdslegungs-Vergätung pe 187 
*e Berlin, den 11. Jannar 1876. 
Auf Grund der Vorschriften im S. 9 Nummer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichsgesetzblatt S. 52) ist der Betrag der für die Natural= 
verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1876 dahin feslgestellt worden, daß an Vergiliung für 
Mann und Tag zu gewähren ist. 
mit Brot, ohne Brot. 
a) für volle Tageskost 8 #en 3 fennige 
b) für Mittaßs ost 
e) für Abeudlost 8 - * - 
4) für Morgenkost 15 - 10 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
Berlin, den 15. Jannar 1876. 
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armece gebracht. 
Kriegs, Miristerium. 
v. Kameke. 
No. 469. 1. M. O. I. 2. 
Nr. 27. 
Rechnungslegung bei den Arbeiter-Abtheilungen und Festungsgefängnissen. 
Berlin, den 15. Jannar 1876. 
Vem 1. Januar d. J. ab werden sämmtliche Ausgaben für die Arbeiter-Abtheilungen bei dem Kapitel 36 
— früher Titel 48 7 49 — des Militair-Etats, das Militair-Gefängnißwesen betreffend, verrechnet.
	        
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