Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Armee-Verordnungs-NPlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
10. Jahrgang. Berlin, den 3. Februar- 1376. Nr. 5 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der viertellährliche us enr beses Bleutes beträgt 1.XK 50 4. Abonnirt kann perdenz ganherhalb bel den 
-#anstalten und bel den Buchhandlungen, In Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
5 Letzterer erfol der! Berkauf einzelner Nummern dleses Blattes; der Preis derselten richtet * nach der Anzahl 
der Druckbogen; feder Druckbogen von 8 Seiten wird dabel mit 20 J. * falls nicht für einzelue Nummern noch 
besonders eine Preisermäßlgung festgesetzt ist. 
  
Nr. 38. 
Uniform der Offiziere und Ergänzung des Offtzier-Korps des Eisenbahn-Regiments. 
J% bestimme hierdurch Folgendes 
1) Die Offiziere des Ehenbahn. Regiments, welche in demselben angestellt sind, tragen sämmtlich die für 
ee sen esetzte Uniform. 
Ofsizier-Aspiranten dürfen bei dem Eisenbahn-Regiment nicht eingestellt werden. 
Das o Linisterium hat die weitere Bekanntmachung vorstehender Bestimmungen zu veranlassen. 
erlin, den 15. Januar 1876. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
An vas Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 31. Januar 1876. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 610. 1. A. 1. 
Nr. 39. 
Diesjährige größere Truppen-Uebungen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppen-Uebungen: 
1) Bei dem Garde-Korps, dem 3. und 4. Armee-Korps sinden große Herbst-Uebungen statt, welchen 
Ich beiwohnen werde. 
as Garde-Korps und das 3. Armee-Korps sind, nachdem sie für sich geübt haben, zu einer 
gemeinsamen Uebung msammenzweiehen- 
e drei Armee-Rorps haben so viel Mannschaften aus dem Beurlaubtenstande einzube- 
zise, daß die in dem Wust tat vorgesehene Mannschaftsstärke beim Abrücken zu den Uebungen 
erreicht wird. 
Betreffs Geit und Ort üest Uebungen will Ich näheren Vorschlägen en egensehen. 
Das 3. Carde-Regiment EW . und das 4. Garde-Grenadier-Regiment — sind zu 
den großen Herbst-Uebungen des Garde-Korps heranzuziehen. 
Alle übrigen Armee-Korps haben, soweit nicht aus Nummer 4 dieser Ordre Modisikationen sich 
ergeben, die im Abschnitt I. des Anhangs III. der Verordnungen vom 17. Juni 1870 festgesetzten 
Uebungen mit der Maßgabe gbuholten, daß bei den eilftä * Divisions-Uebungen 
a. die Dauer der Periode b. auf 4, die der Peritde c. Tage festgesetzt wird, 
b. ein Quartierwechsel nur in Periode b. und 
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