Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

2 
Behufs der Kontrole der Erfüllung dieser Verpflichtung 
wird sämmtlichen, nicht im Kündigungs-Verhältnisse 
angestellten Civil-Beamten der Militär-Verwaltung 
hierdurch noch besonders zur Pflicht gemacht, im Falle ihrer 
Verheirathung davon der vorgesetzten Behörde sofort Anzeige 
ziu machen, mit Angabe der Höhe der Wittwen-Pension, wische 
sie ihrer Ehefrau im nächsten Receptions-Termine der Militär- 
Wittwenkasse — oder falls sie noch nicht definitiv angestellt 
sind — bei demnächstiger Erlangung der Rärplien sähzigeeit 
versichern wollen. 
iese Anzeigen sind demnächst von der vorgesetzten Be- 
Kce der Beamten der General-Direktion der Königlich Preu- 
ischen Militär-Wittwen-Pensions-Anstalt mitzutheilen. 
Kriegs-Ministerium. 
Den 24. Dezember 1869. 
Zu 88. 3, 9 Nach den hierneben bezeichneten Paragraphen sind in ge- 
und 10. wissen Fällen zur Ermäßigung der bei der Militär -Wittwen- 
Pensions-Anstalt zu versichernden oder versicherten Pensionen 
sowie zum Erhüce Austritte aus dieser Anstalt die zustim- 
menden Erklärungen der betreffenden Ehefrauen in der je die 
Bürgschaften der Frauen vorgeschriebenen Form abzugeben. 
Nachdem diese Form durch das Gesetz, betreffend die Auf- 
hebung der besonderen bei Interzessionen der Frauen geltenden 
Vorschriften vom 1. Dezember 1869 (Gesetzsammlung für die 
Königlich Preußischen Staaten Nr. 68 pro 1869) aufgehoben 
worden ist, genügen fortan jene Erklärungen der Ehefrauen, 
wenn die Unterschriften ver letzteren durch einen zur Führung 
eines Dienstslegels berechtigten öffentlichen Beamten, unter 
Beiorückung dieses Dienstsiegels, beglaubigt werden. 
General-Direktion der Königlich reißischen Militär- 
Wittwen-Pensions-Anstakt. 
Den 9. November 1867. 
Das Schluß-Alinea des 8. 10 wird hierdurch aufgehoben; 
an dessen Stelle tritt duch? gehebent 
„für die ermäßigte Pension bleiben die bei der ursprünglichen 
Versicherung eingegangenen Bedingungen aufrecht aaleen 
Die Beiträge (und be Lhungewet, Wechsehiasen vermindern 
fich demnac im Verhältniß zur Pensions-Ermäßigung.“ 
Kriegs-Ministerium. 
Den 18. Dezember 1865. 
Zu Bellage B. In der Beilage . ist den Kassen-Kommissionen die Ver- 
vllichtung auferleg- 
#a. alljährlich in den Monaten Juni und Dezember der 
Militär-Wittwenkasse eine spezielle Berechnung der für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.