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Behufs der Kontrole der Erfüllung dieser Verpflichtung
wird sämmtlichen, nicht im Kündigungs-Verhältnisse
angestellten Civil-Beamten der Militär-Verwaltung
hierdurch noch besonders zur Pflicht gemacht, im Falle ihrer
Verheirathung davon der vorgesetzten Behörde sofort Anzeige
ziu machen, mit Angabe der Höhe der Wittwen-Pension, wische
sie ihrer Ehefrau im nächsten Receptions-Termine der Militär-
Wittwenkasse — oder falls sie noch nicht definitiv angestellt
sind — bei demnächstiger Erlangung der Rärplien sähzigeeit
versichern wollen.
iese Anzeigen sind demnächst von der vorgesetzten Be-
Kce der Beamten der General-Direktion der Königlich Preu-
ischen Militär-Wittwen-Pensions-Anstalt mitzutheilen.
Kriegs-Ministerium.
Den 24. Dezember 1869.
Zu 88. 3, 9 Nach den hierneben bezeichneten Paragraphen sind in ge-
und 10. wissen Fällen zur Ermäßigung der bei der Militär -Wittwen-
Pensions-Anstalt zu versichernden oder versicherten Pensionen
sowie zum Erhüce Austritte aus dieser Anstalt die zustim-
menden Erklärungen der betreffenden Ehefrauen in der je die
Bürgschaften der Frauen vorgeschriebenen Form abzugeben.
Nachdem diese Form durch das Gesetz, betreffend die Auf-
hebung der besonderen bei Interzessionen der Frauen geltenden
Vorschriften vom 1. Dezember 1869 (Gesetzsammlung für die
Königlich Preußischen Staaten Nr. 68 pro 1869) aufgehoben
worden ist, genügen fortan jene Erklärungen der Ehefrauen,
wenn die Unterschriften ver letzteren durch einen zur Führung
eines Dienstslegels berechtigten öffentlichen Beamten, unter
Beiorückung dieses Dienstsiegels, beglaubigt werden.
General-Direktion der Königlich reißischen Militär-
Wittwen-Pensions-Anstakt.
Den 9. November 1867.
Das Schluß-Alinea des 8. 10 wird hierdurch aufgehoben;
an dessen Stelle tritt duch? gehebent
„für die ermäßigte Pension bleiben die bei der ursprünglichen
Versicherung eingegangenen Bedingungen aufrecht aaleen
Die Beiträge (und be Lhungewet, Wechsehiasen vermindern
fich demnac im Verhältniß zur Pensions-Ermäßigung.“
Kriegs-Ministerium.
Den 18. Dezember 1865.
Zu Bellage B. In der Beilage . ist den Kassen-Kommissionen die Ver-
vllichtung auferleg-
#a. alljährlich in den Monaten Juni und Dezember der
Militär-Wittwenkasse eine spezielle Berechnung der für