Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Armee-Verordnunge-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
11. Jahrgang. Herlin, den 6. Mai 1877. Nr. 11. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.& 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
o lten und bei den — in Berlin bei der Expedition, Kochsteaße 69. 
Bei Lepterer erso au der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet 64 nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabel mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummem noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 88. 
Wohnungsgeld-Zuschuß der Dienstwohnungs-Inhaber. 
Berlin, den 19. April 1877. 
dr Anschluß an den Erlaß vom 29. September 1873, ad Nr. 573. 7. M. O. D. 4., den Wohnungsgeld- 
uschuß der Dienstwohnungs= Inhaber betreffend, — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 25 de 1873 — wird 
hierdurch bestimmt, daß auch die Inhaber solcher Wohnungen, welche bei Neubauten aus dienstlichen Rück- 
sichten zu Dienstwohnungen für bestimmte Kategorien von uiNl oder Beamten hergestellt worden sind, 
mm Sinne des §. 7 des Wohnungsgeld-Zuschuß-Gesetzes vom 30. Juni 1873 als Dienstwohnungs-Inhaber, 
edoch nur mit bedingtem, d. h. Shick#afüüchen Anspruch auf Dienstwohmungen zu betrachten und demgemäß 
binsichtlich der Gewährung des Servises, beziehungsweise des Wegfalles der bis dahin entrichteten Mieths- 
Vergütungen nach Maßgabe des Pass. III. 1 der Ausführungs-Bestimmungen zu dem H. 7 vorerwähnten 
Gesetzes vom 4. Juli 1878 zu behandeln sind. 
Die Regelung dieser Angelegenheit hiernach hat zum 1. Juli d. J. stattzufinden, sofern dem nicht 
etwa bestehende Miethsverträge mit längeren Künvigungsfristen entgegenstehen. k 
4 twaige Zweifel darüber, welche Wohnungen den obenernihten Dienstwohnungen nunmehr beizu- 
zählen, sind dahier zur Sprache zu bringen. 
Kriegs-Minifeerium. 
v. Kameke. 
  
No. 954. 1. 
Nr. 89. 
Anderweite Festsehung des Beginns und der Dauer der beiden Curse der Artillerie-Schietschule. 
Berlin, ben 30. April 1877. 
Auf den Vorschlag der General-Inspektion der Artillerie hat das Kriegs-Ministerium den Beginn und die 
Dauer der in jepem Unterrichtsjahre abzuhaltenden beiden Curse der Artilleriec-Schießschule, und zwar 
es 1. Cursus auf die Zeit vom 1. Oktober bis 28. Januar incl., 
des 2. Cursus auf die Zeit vom 6. Februar bis 8. Juni incl. 
sieche. was hiermit, unter Aufhebung des Erlasses vom 9. August 1874, No. 1221/7. 74. A. IIa. 
(A.-B.-Bl. Nr. 16. 74), zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke.
	        
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