— 87 —
Nr. 105.
eun#nus von Haudtüchern für Vadezwecke.
Berlin, den 14. Mai 1877.
E- ist in Anregung gebracht worden, den badenden Mannschaften aus sanitätlichen Ruͤcksichten die Mittel
m bieten, nach dem Baden die Haut trocken zu reiben. Das Departement genehmigt in Folge dessen, daß
Seitens der Mannschaften die vorhandenen Handtücher ##r diesen Zweck benutzt werden, bemerkt aber, daß
hieraus eine Ermächtigung zur Berkürzung des für die Wechselung der Handtücher vorgeschriebenen Turnus
nicht hergeleitet werden darf.
Kriegs-Ministerium; Miliör-Ockonomie-Oepartement.
v. Hartrott. Sandkuhl.
No. 1838. 5. M. O. L. 4.
Deu-Fermulare.
Berlin, den 24. April 1877.
Von den in der Verordnung vom 1. April 1876 (A.-V.-Bl. S. 109) betreffend die Aueflhrun des Ge-
setzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen durch die Beilage 4A Aummer 1 bis 5 vorge Gerietenen
Formularen soll diesseits in diesem Jahre wieder eine Auflage veranstaltet werde
Diejenigen Wnt eile 2c., welche sich viese Wemullere schon jetzt bascheffen wollen, werden vaht
mit D #. die vweeseein Felenntnochunn vom 27. Juli 1 G-e S. 169) ersucht, dieselben
zum 1 ni
ur biella e Mun edruckt wird, welche sich durch die eingehenden Bestellungen ergiebt, können
nachträglich eingehense ge nich — t werden. s
Königliche Staatsdruckerei.